Gebühren

 Normen 

Gesetzlich nicht zusammenhängend geregelt.

 Information 

1. Im Verwaltungsrecht

Gebühren sind eine Form der öffentlichen Abgabe: Es handelt sich um eine Gegenleistung für eine Leistung der Verwaltung oder für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung oder Anlage.

2. In der Rechtspflege

Es wird unterschieden zwischen der Rechtsanwaltsvergütung (Gebühren und Auslagen) für die anwaltliche Tätigkeit sowie den Gerichts- und Verfahrenskosten (Gerichtskostenvorschuss, Kostenfestsetzung).

 Siehe auch 

Kellner: (Original-)Referendarexamensklausur - Öffentliches Recht: Gebühren ohne Grenzen?; Juristische Schulung - JuS 2008, 150

Schäfer: Öffentlich-rechtliche Gebühren für die kirchenaufsichtliche Genehmigung von Grundstückskauf- und Erbbaurechtsbestellungsverträgen, (Anmerkung zu: BVerwG, U. v. 10.04.2008 - 7 C 47/07 -); Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ 2008, 1319