Gebühren
Gesetzlich nicht zusammenhängend geregelt.
1. Im Verwaltungsrecht
Gebühren sind eine Form der öffentlichen Abgabe: Es handelt sich um eine Gegenleistung für eine Leistung der Verwaltung oder für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung oder Anlage.
2. In der Rechtspflege
Es wird unterschieden zwischen der Rechtsanwaltsvergütung (Gebühren und Auslagen) für die anwaltliche Tätigkeit sowie den Gerichts- und Verfahrenskosten (Gerichtskostenvorschuss, Kostenfestsetzung).
Kellner: (Original-)Referendarexamensklausur - Öffentliches Recht: Gebühren ohne Grenzen?; Juristische Schulung - JuS 2008, 150
Schäfer: Öffentlich-rechtliche Gebühren für die kirchenaufsichtliche Genehmigung von Grundstückskauf- und Erbbaurechtsbestellungsverträgen, (Anmerkung zu: BVerwG, U. v. 10.04.2008 - 7 C 47/07 -); Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ 2008, 1319
