Rechtswörterbuch

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Frühverrentung

 Normen 

Gesetzlich nicht zusammenhängend geregelt.

 Information 

Herabsenken des Rentenbeginns auf einen Zeitpunkt vor dem Beginn der Regelaltersrente.

Frühverrentung ist ein allgemeiner Ausdruck für verschiedene, gesetzlich oder tariflich vorgesehene Möglichkeiten eine bestimmte Rente früher als versicherungsrechtlich vorgesehen antreten zu können. Die Frühverrentung ist keine eigene Rentenart!

Derzeit bestehen u.a. folgende Formen von Frühverrentungen:

Seit der Rentenreform ist der vorzeitige Bezug einer Rente ohne Inkaufnahme von Abschlägen in der Rentenhöhe stark eingeschränkt.

 Siehe auch 

Altersteilzeit

Altersrente

Berufsunfähigkeitsrente

Erwerbsunfähigkeitsrente

Rentenarten

Rentenversicherungsträger

Teilrente

Verminderte Erwerbsfähigkeit

Wartezeit

Boecken: Entstehung und Fälligkeit eines Anspruchs auf Abfindung bei Frühpensionierung; Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht - NZA 2002, 421

Darlichau/Grüner: SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung. Kommentar; Loseblattwerk

Wenner/Eichenhofer: SGB VI - Kommentar zum SGB VI Gesetzliche Rentenversicherung; 1. Auflage 2014