Rechtswörterbuch

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Formelle Illegalität einer baulichen Anlage

 Normen 

Baden-Württemberg: § 65 LBO,BW
Bayern: § 82 BayBO
Berlin: § 78 f. BauO Bln
Brandenburg: § 74 BbgBO
Bremen: § 82 BremLBO
Hamburg: § 76 HBauO
Hessen: § 82 HBO,HE
Mecklenburg-Vorpommern: § 80 LBauO M-V
Niedersachsen: § 79 NBauO
Nordrhein-Westfalen: § 58 BauO NRW 2018
Rheinland-Pfalz: § 81 LBauO,RP
Saarland: § 82 LBO,SL
Sachsen: § 80 SächsBO
Sachsen-Anhalt: § 79 BauO LSA
Schleswig-Holstein: § 86 LBO,SH
Thüringen: § 77 ThürBO

 Information 

Eine formelle Illegalität (formelle Baurechtswidrigkeit) einer baulichen Anlage liegt vor, wenn

  • eine erforderliche Baugenehmigung nicht erteilt ist oder von einer bestehenden Baugenehmigung in nicht unwesentlichem Umfang abgewichen wird (OVG NW 13.02.1987 - 10 A 29/87),

  • eine Baugenehmigung durch Aufhebung (z.B. aufgrund von Rücknahme / Widerruf) oder Zeitablauf unwirksam wurde,

  • eine notwendige Bauanzeige fehlt (vgl. z.B. § 51 LBO BW; § 70 BauO NRW 2018),

  • bei genehmigungsfreien oder nur geringfügig genehmigungsbedürftigen Vorhaben abweichend von den Voraussetzungen der Freistellungs- bzw. Vereinfachungsverfahren gebaut wird.

Die Bauaufsichtsbehörde kann bei Vorliegen der formellen Illegalität folgende Maßnahmen erlassen:

Die Maßnahmen unterliegen dem Ermessen der Bauaufsichtsbehörde.

Der Erlass einer Abrissverfügung erfordert auch die materielle Illegalität der baulichen Anlage.

Die formelle Illegalität einer baulichen Anlage räumt dem Nachbarn dieser Anlage keinen Anspruch auf bauordnungsrechtliches Einschreiten ein, da den Bürgern kein allgemeiner Gesetzesvollziehungsanspruch eingeräumt wird. Gegen die bauliche Anlage kann der Nachbar vielmehr nur vorgehen, wenn er in subjektiven Rechten verletzt ist, also eine Missachtung nachbarschützender Vorschriften vorliegt.

 Siehe auch 

Abrissverfügung

Bauordnungsrecht und Nachbarschutz

Materielle Illegalität einer baulichen Anlage

Nachbarrecht - öffentliches

Nutzungsuntersagung - bauordnungsrechtliche

Stilllegungsverfügung

OVG Niedersachsen 16.10.2006 - 1 ME 171/06 (Formelle und materielle Illegalität bei Nutzungsuntersagungen)

OVG Niedersachsen 28.02.2005 - 1 ME 314/04 (Formelle Illegalität eines landwirtschaftlichen Verkaufsstandes)

OVG Sachsen 28.03.1996 - 1 S 139/95 (Voraussetzungen formelle Illegalität)

Büchs/Walter/Amann: Baurecht in Bayern. Kommentar; Loseblattwerk

Fischer: Formelle und materielle Illegalität?; Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ 2004, 1057

Gädtke/Johlen/Wenzel/Hanne/Kaiser/Koch/Plum: BauO NRW. Kommentar; 13. Auflage 2019

Glöckner/Henning v. Berg: Fachanwaltskommentar Bau- und Architektenrecht 2. Auflage 2015

Jeromin: LBauO Rh-Pf, Kommentar; 4. Auflage 2016

Kuffer/Wirth: Handbuch des Fachanwalts Bau- und Architektenrecht; 5. Auflage 2017

Lembcke: Handbuch Baukonfliktmanagement: Mediation, Schlichtung, Adjudikation, Schiedsgutachten; 1. Auflage 2013

Ulbrich: Formularbuch des Fachanwalts Bau- und Architektenrecht; 4. Auflage 2018