Rechtswörterbuch

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Firmentarifvertrag

 Normen 

§ 2 TVG

 Information 

1. Allgemein

Tarifvertrag zwischen einem einzelnen Arbeitgeber und der Gewerkschaft.

Lehnt ein Arbeitgeber den Beitritt in einen Arbeitgeberverband ab oder tritt er aus diesem aus, kann die Gewerkschaft direkt mit dem einzelnen Arbeitgeber einen sogenannten Firmentarifvertrag schließen, der auch als Haustarifvertrag bezeichnet wird.

Dabei kann sowohl ein bestehender Tarifvertrag übernommen werden (sogenannter Anerkennungstarifvertrag) als auch ein Tarifvertrag mit eigenem Inhalt abgeschlossen werden.

2. Erzwungener Abschluss

Die in dem Betrieb arbeitenden Gewerkschaftsmitglieder können den Abschluss eines Firmentarifvertrages u.U. auch erzwingen. Dabei ist folgendermaßen vorzugehen:

  • Die Gewerkschaftsmitglieder der Firma bilden eine betriebliche Tarifkommission, die sich über die Ziele der tariflichen Verhandlungen einigt.

  • Die betriebliche Tarifkommission verhandelt mit dem Arbeitgeber.

  • Wenn die Verhandlungen ergebnislos bleiben, kann die Tarifkommission die Durchführung einer Urabstimmung beantragen.

  • Sofern die Urabstimmung den Streik billigt, wird dieser bei dem Vorstand der Gewerkschaft beantragt und durchgeführt.

3. Betriebsübergang

Die in einem Firmentarifvertrag geregelten Rechte und Pflichten eines durch Betriebsübergang übergehenden Arbeitsverhältnisses werden Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Betriebserwerber und dem Arbeitnehmer, d.h. sie werden transformiert.

Der kollektivrechtliche Charakter bleibt beim Betriebsübernehmer erhalten und der Erwerber ist an die transformierten Regelungen in einer Weise gebunden, die der Nachbindung des aus einem tarifschließenden Arbeitgeberverband ausgetretenen Arbeitgebers gemäß § 3 Absatz 3 TVG weitgehend entspricht, allerdings gemäß § 613a Absatz 1 Satz 2 BGB zeitlich begrenzt auf eine Dauer von einem Jahr.

Damit wird der Erwerber für diesen Zeitraum im Hinblick auf die übergegangenen Arbeitsverhältnisse so gestellt, als sei er wie der Veräußerer zwingend an den normativen Teil des Tarifvertrags gebunden. Enthält ein transformierter Tarifvertrag eine dynamische Verweisung auf andere Tarifverträge, werden diese Normen lediglich mit ihrem Inhalt zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs in die Arbeitsverträge der übernommenen Arbeitnehmer einbezogen (BAG 26.08.2009 - 5 AZR 969/08).

4. Verpflichtung des Arbeitgebers zur Mitgliedschaft in einem bestimmten Arbeitgeberverband

"Allerdings kann eine ausdrückliche Verpflichtung des Arbeitgebers in einem Firmentarifvertrag, die Mitgliedschaft in einem bestimmten Arbeitgeberverband aufrechtzuerhalten, gegen Art. 9 Abs. 3 Satz 2 iVm. Satz 1 GG verstoßen. Der Arbeitgeber verliert durch eine derartige Verpflichtung seine grundrechtlich garantierte Freiheit, aus dem Verband auszutreten. Der freiwilligen Beschränkung der negativen Koalitionsfreiheit werden hierdurch Grenzen gesetzt (BAG 10.12.2002 - 1 AZR 96/02). Auch hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, die durch Art. 9 Abs. 3 GG garantierte Freiheit, eine Koalition zu verlassen, dürfe nicht unangemessen durch zeitliche Austrittshindernisse erschwert werden. Einem Mitglied einer Koalition seien lediglich "mäßige" Kündigungsfristen zuzumuten."(BAG 14.09.2016 - 4 AZR 534/14).

 Siehe auch 

Arbeitsgerichtlicher Rechtsstreit

Arbeitskampf

Betriebsvereinbarung

Gewerkschaften

Tarifvertrag

BAG 18.11.2009 - 4 AZR 491/08 (Voraussetzungen der Wirksamkeit einer Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages)

BAG 23.03.2005 - 4 AZR 203/04 (Konkurrenz allgemeinverbindlicher Tarifvertrag und Firmentarifvertrag)

Ahrendt: Firmentarifvertrag und firmenbezogener Verbandstarifvertrag. Ein aktueller Rechtsprechungsüberblick; Recht der Arbeit - RdA 2012, 129

Insam/Plümpe: Keine Flucht mehr in den Firmentarifvertrag? Neues aus dem 4. BAG-Senat; Der Betrieb - DB 2008, 1265

Park/Riederer Freifrau von Paar/Schüren: Arbeits-, sozial- und strafrechtliche Risiken bei der Verwendung von Scheintarifverträgen; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2008, 3670

Schorb: Auswirkungen von Unternehmensumwandlungen auf tarifvertragliche Bindungen; Arbeitsrecht Aktuell - ArbR 2011, 161

Waas: Firmentarifvertrag und verbandstarifvertragliche "Meistbegünstigungsklausel"; Zeitschrift für das Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht des öffentlichen Dienstes - ZTR 2000, 341

Witt: Der Firmentarifvertrag - Verfassungs-, tarif- und arbeitskampfrechtliche Grundprobleme; Dissertation 2004