Rechtswörterbuch

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Fahruntüchtigkeit

 Normen 

§§ 315c ff. StGB

§§ 24 ff. StVG

 Information 

Die Fahruntüchtigkeit ist Voraussetzung der Strafbarkeit nach den §§ 315c, 316 StGB.

Wer im Verkehr / Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen (Fahruntüchtigkeit), erfüllt die Tatbestände der §§ 315c, 316 StGB, wobei die Strafbarkeit des §§ 315c noch eine konkrete Gefährdung erfordert.

Bei der Fahruntüchtigkeit werden verschiedene Formen unterschieden:

  • Absolute Fahruntüchtigkeit: ab Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille: Hier wird die Fahruntüchtigkeit auch ohne konkrete Ausfallerscheinung vermutet.

    Auch der Führer einer Pferdekutsche ist ab einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille absolut fahruntüchtig (OLG Oldenburg 24.02.2014 - 1 Ss 204/13).

  • Daneben liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit auch vor, wenn die Blutalkoholkonzentration unter 1,1 Promille liegt, aber eine Einnahme berauschender Mittel hinzukommt.

  • Relative Fahruntüchtigkeit: zwischen einer BAK von 0,3 und 1,1 Promille: Zur Feststellung der Fahruntüchtigkeit müssen bestimmte Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden. Daneben kann auch ohne den Nachweis einer Blutalkoholkonzentration eine relative Fahruntüchtigkeit bestehen, wenn Beweisanzeichen vorliegen, die an einer über 0,3 Promille liegenden Blutalkoholkonzentration keine Zweifel lassen.

Bedeutung haben die relative und die absolute Fahruntüchtigkeit bei der Bewertung der Straftatbestände der Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB sowie der alkoholbedingten Straßenverkehrsgefährdung gemäß § 315c StGB.

 Siehe auch 

Alkoholverbot für Fahranfänger

actio libera in causa

Fahrerlaubnis - Verlust

Fahrzeugführer - Haftung

Trunkenheit im Verkehr

Verkehrsunfall - Allgemein

Verkehrsunfall - Kfz-Schaden

Verkehrsunfall - Personenschaden

BGH 21.12.2011 - 4 StR 477/11 (Nachweis rauschmittelbedingter Fahruntüchtigkeit)

BGH 15.04.2008 - 4 StR 639/07 (Relative Fahruntüchtigkeit bei Heroinentzug)

BGH 28.06.1990 - 4 StR 297/90 (Festlegung der absoluten Fahruntüchtigkeit auf 1,1 Promille)

BVerfG 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03 (Fahruntüchtigkeit und THC-Konzentration)

http://www.verkehrsportal.de

Deutscher: Zum aktuellen Stand der Rechtsprechung bei Drogenfahrten; VerkehrsRechtsreport - VRR 2011, 8

Geiger: Der Einsatz von Alkohol-Interlocks aus verwaltungsrechtlicher Sicht; Blutalkohol - BA 2010, 334

Heß/Burmann: Die aktuellen Entwicklungen im Straßenverkehrsrecht; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2020, 1120

Himmelreich/Halm: Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht; 6. Auflage 2017

Kauert: Drogenkonsum und Fahruntüchtigkeit aus medizinisch-toxokologischer Sicht; Blutalkohol - BA 2002, 102

Krumm: Die BAK-Bestimmung anhand von Trinkmengenangaben; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2010, 1577

Krumm: Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit - 10 Fragen und 10 Antworten; Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht - NZV 2009, 215

Lütkes: Straßenverkehr. Kommentar; Loseblattwerk

Maatz: Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum; Blutalkohol - BA 2006, 451