Rechtswörterbuch

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Fachkenntnisse - Eingruppierung

 Normen 

§ 12 TVöD

§ 12 TV-L

 Information 

1. Fachkenntnisse

Fachkenntnisse sind grundsätzlich alle Kenntnisse, die der Angestellte benötigt, um die ihm übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können. Dabei sind die Qualität und Quantität der Fachkenntnisse die Grundlage der zur Ausübung der Tätigkeit geforderten Berufsausbildung bzw. der darauf aufbauenden Stellenbewertung und Eingruppierung.

Grundsätzlich unabhängig ist, ob der Stelleninhaber diese Berufsausbildung vorweisen kann (siehe insofern den Beitrag "Eingruppierung").

2. Fachkenntnisse als Tätigkeitsmerkmal

2.1 Einführung

Es handelt sich um ein Tätigkeitsmerkmal der Entgeltordnungen des TV EntgO Bund / TV-L (Anlage A) / EntgO des TVöD (VKA) bzw. der kirchlichen Kollektivvereinbarungen (z.B. AVR Caritas).

2.2 Tarifliche Anforderungen an die Fachkenntnisse

Fachkenntnisse müssen abgegrenzt werden zu allgemeinen Fähigkeiten, wie z.B. Organisationstalent, Verhandlungsgeschick, Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit usw. Es ist unerheblich, wie der Angestellte sich die Fachkenntnisse angeeignet hat:

Es ist grundsätzlich nicht notwendig, dass der Angestellte sich die Fachkenntnisse im Rahmen einer förmlichen Ausbildung angeeignet hat, sie können von dem Angestellten z.B. auch im Laufe des Berufslebens oder als Erfahrungswissen erworben worden sein. Dies wurde u.a. durch das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen festgestellt. Etwas anderes gilt nur, wenn der Tarifvertrag den Abschluss einer bestimmten Ausbildung für die Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe voraussetzt. Diese Ausnahme dürfte jedoch nunmehr kaum noch vorkommen, da der TVöD in jeder Entgeltgruppe die Möglichkeit des "Sonstigen Angestellten" vorsieht.

Keine Fachkenntnisse sind z.B.:

  • Kenntnisse der innerbehördlichen Arbeitsabläufe

  • IT-Anwenderkenntnisse in den Microsoft-Office-Programmen

  • Lebenserfahrung

  • Allgemeinwissen, das nicht zur Erfüllung der beruflichen Aufgaben benötigt wird

  • Organisationsgeschick

Nicht erforderlich ist, dass sich die Fachkenntnisse ausschließlich auf die Kenntnis von Rechtsnormen beziehen. Auch andere Kenntnisse, wie z.B. architektonische, bautechnische, betriebswirtschaftliche oder fremdsprachliche Kenntnisse, können die tariflichen Anforderungen an Fachkenntnisse erfüllen.

Insbesondere die Tätigkeit von Sekretärinnen erfordert in den meisten Fällen keine Fachkenntnisse. Die als vermeintliche Fachkenntnisse vorgetragenen Kenntnisse der Arbeitsabläufe bzw. der Organisation der Behörde sind keine Fachkenntnisse im tariflichen Sinne!

Im Jahr 2002 hat das Landgericht Köln in einem Urteil den Vorstoß gewagt und auch sonstige Qualifikationen wie Organisationstalent als Fachkenntnisse gewertet. Gegen das Urteil legte die zuständige Behörde als Arbeitgeber jedoch Revision ein und das Bundesarbeitsgericht bestätigte in seinem Urteil seine bisherige Rechtsprechung, nach der allgemeine Fähigkeiten keine Fachkenntnisse sind und Sekretärinnen, insbesondere wenn sie gleichzeitig die Funktion von Vorzimmerkräften wahrnehmen, keine selbstständigen Leistungen im tarifrechtlichen Sinne erbringen (BAG 22.01.2003 - 4 ABR 12/02)

2.3 Tarifliche Formen von Fachkenntnissen

Es besteht kein Tätigkeitsmerkmal, das nur das Vorliegen von Fachkenntnissen fordert. Vielmehr müssen die Fachkenntnisse in einer bestimmten Qualität vorliegen:

Es gibt drei Formen von Fachkenntnissen, die in einem Stufenverhältnis zueinander stehen bzw. gemäß dem Baukastenprinzip des Eingruppierungsrechts aufeinander aufbauen:

  1. 1.

    Gründliche Fachkenntnisse

  2. 2.

    Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse

  3. 3.

    Gründliche, umfassende Fachkenntnisse

2.4 Beispiele

Zu den Anforderungen der einzelnen Fachkenntnisse siehe den Beitrag "Fachkenntnisse - Eingruppierung - Beispiele".

 Siehe auch 

Arbeitsvorgang

Eingruppierung

Fachkenntnisse - Eingruppierung - Beispiele

Stellenbeschreibung

Tarifautomatik - öffentlicher Dienst

Richter/Gamisch: Eingruppierung im kirchlichen Dienst; Loseblattwerk

Richter/Gamisch: Am Anfang steht der "Arbeitsvorgang" - Systematisierung und aktuelle Rechtsprechung; Recht im Amt - RiA 2008, 145

Scholz: Eingruppierung von Sozialarbeitern und Erziehern; 2. Auflage 2013