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Elternzeit - Sonderzahlungen

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Verpflichtung zur Weiterzahlung zusätzlicher Arbeitnehmervergütungen während der Elternzeit.

Bei der Frage, ob der sich in der Elternzeit befindende Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Sonderzahlung / Gratifikation (Weihnachts- und Urlaubsgeld) hat, ist wie folgt zu unterscheiden:

  1. 1.

    Der Anspruch richtet sich grundsätzlich nach einer Vereinbarung in dem dem Arbeitsverhältnis zugrunde liegenden Arbeitsvertrag / Tarifvertrag.

    Eindeutig ist es, wenn im Arbeitsvertrag die Sonderzahlungen oder Gratifikationen für die Zeit der Elternzeit direkt ausgeschlossen werden. Es reicht auch aus, den Ausschluss allgemein für die Zeiten zu vereinbaren, in denen das Arbeitsverhältnis ruht.

    Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf die Sonderzahlung, wenn im Arbeitsvertrag die Anspruchsvoraussetzungen zur Zahlung der Sonderzahlung genau geregelt sind (und der Arbeitnehmer diese erfüllt), außer einem Rückzahlungsvorbehalt bei einem Ausscheiden des Arbeitnehmers aber keine sonstigen Ausschlussgründe geregelt sind (BAG 10.12.2008 - 10 AZR 35/08).

  2. 2.

    Beinhaltet der Arbeitsvertrag / Tarifvertragkeine Regelungen, ist die Zahlung nach den Motiven des Arbeitgebers für die Zahlung auszulegen, d.h. dem Zweck der Zahlung:

    • Soll das "Mehrgeld" eine Belohnung für die Arbeitsleistung darstellen, d.h. eine zusätzliche Vergütung, kann der Arbeitgeber das Geld für die Zeit der Elternzeit ausschließen.

      Indiz für die alleinige Belohnung der Arbeitsleistung ist es, wenn der Arbeitsvertrag im Jahr des Beginns des Arbeitsverhältnisses eine anteilige Kürzung vorsieht.

      Ist der Arbeitnehmer in diesen Fällen während der Elternzeit bei seinem Arbeitgeber mit einer reduzierten Stundenzahl erwerbstätig, so hat er einen seiner Stundenzahl entsprechenden Anteil auf die Sonderzahlung.

    • Sollen mit der Zahlung die Betriebstreue oder beide Zwecke gemeinsam belohnt werden, hat der Arbeitnehmer auch während der Elternzeit einen Anspruch auf das Geld.

 Siehe auch 

Elternzeit

Elternzeit - Erwerbstätigkeit

Elternzeit - Sonderkündigungsschutz

Mutterschutz

Urlaub - Elternzeit und Mutterschutz

Viethen/Zipperer: BEEG; 10. Auflage 2012