Einmanngesellschaft
Normen
Information
Besteht eine Gesellschaft aus nur einem Gesellschafter, so spricht man von einer Einmanngesellschaft. Dies ist nur bei Kapitalgesellschaften möglich.
Denn: Bei Personengesellschaften handelt es sich bei dem kaufmännischen Einzelunternehmen nicht um eine Gesellschaft. Mit dem Eintritt eines zweiten Gesellschafters wird aus einem kaufmännischen Einzelunternehmen automatisch eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.