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Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung
Bundesrecht
Titel: Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: EGStPO
Gliederungs-Nr.: 312-1
Normtyp: Gesetz

Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung

In der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung

Zuletzt geändert durch Artikel 6b des Gesetzes vom 16. September 2022 (BGBl. I S. 1454)

- teilweise redaktionelle Paragrafentitel -

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
(weggefallen)1
(gegenstandslos)2
Anwendungsbereich der Strafprozessordnung3
(gegenstandslos)4
(weggefallen)5
Verhältnis zu landesgesetzlichen Vorschriften6
Begriff des Gesetzes7
Mitteilungen in Strafsachen gegen Mandatsträger8
Vorwarnmechanismus9
(weggefallen)10
Übergangsregelung zum Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse11
Übergangsregelung zum Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten12
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften13
Übergangsregelung zum Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung14
Übergangsregelung zum Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs; Verordnungsermächtigungen15
Übergangsregelung zum Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens16
Übergangsregelung zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679 und zu § 76 des Bundesdatenschutzgesetzes vom 30. Juni 201717
Übergangsregelung zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität18