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Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
Bundesrecht
Titel: Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: EGHGB
Gliederungs-Nr.: 4101-1
Normtyp: Gesetz

Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch

In der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4101-1, veröffentlichten bereinigten Fassung

Zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 21. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 397)

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
  
Erster Abschnitt 
Einführung des Handelsgesetzbuchs 
  
Inkrafttreten1
Verhältnis zum Bürgerlichen Gesetzbuch und zu Bundesgesetzen2
(Änderungsvorschrift)3
(weggefallen)4
Keine Anwendung auf Bergwerksgesellschaften5
Geltung für Konnossemente6
Haftung für Seeforderungen7
Regelung des Bergelohnes8
(gegenstandslos)9
(gegenstandslos)10
(gegenstandslos)11
(gegenstandslos)12
(gegenstandslos)13
(gegenstandslos)14
Privatrechtliche Vorschriften der Landesgesetze15
(weggefallen)16
(weggefallen)17
Landesrecht betr. Bierlieferungsvertrag18
(weggefallen)19
(weggefallen)20
(weggefallen)21
Weiterführung von bei Inkrafttreten des Handelsgesetzbuchs eingetragenen Firmen22
  
Zweiter Abschnitt 
Übergangsvorschriften zum Bilanzrichtlinien-Gesetz 
  
Jahresabschluss, Lagebericht, Pflicht zur Offenlegung, Konzernabschluss, Konzernlagebericht, Prüfung23
Bewertungsvorschriften24
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer bei gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung25
Nach Wirtschaftsprüferordnung bestellte Person als Abschlussprüfer26
Kapitalkonsolidierung27
Pensionsrückstellung28
  
Dritter Abschnitt 
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Durchführung der EG-Richtlinie zur Koordinierung des Rechts der Handelsvertreter vom 23. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1910) 
  
Handelsvertreterverträge29
Anwendung von § 90a Abs. 2 und 3 des Handelsgesetzbuchs in der ab dem 1. Juli 1998 geltenden Fassung auf Ansprüche aus vor dem 1. Juli 1998 begründeten Handelsvertretervertragsverhältnissen29a
  
Vierter Abschnitt 
Übergangsvorschriften zum Bankbilanzrichtlinie-Gesetz 
  
Anwendung der Artikel 1 bis 10 betr. Jahresabschluss, Lagebericht, Prüfung, Pflicht zur Offenlegung30
Behandlung der Vermögensgegenstände im Jahresabschluss31
  
Fünfter Abschnitt 
Übergangsvorschriften zum Versicherungsbilanzrichtlinie-Gesetz 
  
Anzuwendende Fassung von Vorschriften für bestimmte Geschäftsjahre32
Ansatz eines niedrigeren Wertes im Jahresabschluss33
  
Sechster Abschnitt 
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Durchführung der Elften gesellschaftsrechtlichen Richtlinie vom 22. Juli 1993 
  
Anzuwendende Vorschriften des Handelsgesetzbuchs auf AG, KGaA und GmbH vor und ab 1. November 199334
  
Siebenter Abschnitt 
Übergangsvorschriften zum Nachhaftungsbegrenzungsgesetz 
  
Anwendung des § 160 des Handelsgesetzbuches auf vor dem 26. März 1994 entstandene Verbindlichkeiten35
Geltung des § 160 Abs. 3 Satz 2 des Handelsgesetzbuches für Verbindlichkeiten im Sinne des Artikels 35 Satz 236
Anwendung der §§ 26 und 28 Abs. 3 des Handelsgesetzbuches auf vor dem 26. März 1994 entstandene Verbindlichkeiten37
  
Achter Abschnitt 
Übergangsvorschrift zum Handelsrechtsreformgesetz 
  
Änderung der Firma38
(weggefallen)39
(weggefallen)40
(weggefallen)41
  
Neunter Abschnitt 
Übergangsvorschriften zur Einführung des Euro 
  
Anwendung von Vorschriften des Handelsgesetzbuchs bei der Umstellung auf Euro im Jahres- und Konzernabschluss42
Sonderposten aus der Währungsumstellung auf Euro in der Bilanz43
Handhabung der Aufwendungen für die Währungsumstellung auf Euro in der Bilanz44
Auswirkungen der Währungsumstellung auf Euro auf Eintragungen in das Handelsregister45
  
Zehnter Abschnitt 
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich 
  
Zeitliche Anwendung von Vorschriften des Handelsgesetzbuchs i. d. F. des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich46
  
Elfter Abschnitt 
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Verlängerung der steuerlichen und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen 
  
Geltung des § 257 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs nach dem 24. Dezember 199847
  
Zwölfter Abschnitt 
Übergangsvorschriften zum Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz 
  
Anwendung des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs auf offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften48
  
Dreizehnter Abschnitt 
Übergangsvorschrift zur Anpassung der Abgrenzungsmerkmale für größenabhängige Befreiungen bei der Aufstellung des Konzernabschlusses nach den §§ 290 bis 293 des Handelsgesetzbuchs 
  
Anwendung des § 293 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs im Geschäftsjahr 199949
  
Vierzehnter Abschnitt 
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer 
  
Anwendung des § 319 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 7 des Handelsgesetzbuchs in der am 1. Januar 2001 geltenden Fassung50
  
Fünfzehnter Abschnitt 
Übergangsvorschriften zum Euro-Bilanzgesetz 
  
Anwendbarkeit von Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in der zwischen dem 14. Dezember 2001 und dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung51
  
Sechzehnter Abschnitt 
Übergangsvorschrift zum Gesetz über elektronische Register und Justizkosten für Telekommunikation 
  
Vorherige Eintragungen im Falle des § 33 des Handelsgesetzbuchs52
  
Siebzehnter Abschnitt 
Übergangsvorschriften zum Altfahrzeug-Gesetz 
  
Bilanzrechtliche Handhabung der Verpflichtung zur Rücknahme und Verwertung von Altfahrzeugen53
  
Achtzehnter Abschnitt 
Übergangsvorschriften zum Transparenz- und Publizitätsgesetz 
  
Anwendbarkeit und Handhabung von Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in der vom Inkrafttreten des Artikels 2 des Transparenz- und Publizitätsgesetzes an geltenden Fassung54
  
Neunzehnter Abschnitt 
Übergangsvorschrift zum Wirtschaftsprüfungsexamens-Reformgesetz55
  
Zwanzigster Abschnitt 
Übergangsvorschriften zum Bilanzkontrollgesetz 
  
Anwendung von Vorschriften; Kosten der Prüfstelle56
  
Einundzwanzigster Abschnitt 
Übergangsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 sowie zum Bilanzrechtsreformgesetz 
  
Anwendung von Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/200257
Anwendung des Handelsgesetzbuchs i. d. F. des Bilanzrechtsreformgesetzes vom 4. Dezember 200458
  
Zweiundzwanzigster Abschnitt 
Übergangsvorschriften zum Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz 
  
Erstmalige Anwendung59
  
Dreiundzwanzigster Abschnitt 
Übergangsvorschriften zum Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz60
  
Vierundzwanzigster Abschnitt 
Übergangsvorschriften zum Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister61
  
Fünfundzwanzigster Abschnitt 
Übergangsvorschriften zum Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz62
  
Sechsundzwanzigster Abschnitt 
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts63
  
Siebenundzwanzigster Abschnitt 
Übergangsvorschrift zum Risikobegrenzungsgesetz64
  
Achtundzwanzigster Abschnitt 
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen65
  
Neunundzwanzigster Abschnitt 
Übergangsvorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz 
  
Übergangsvorschrift66
Weitere Übergangsvorschrift67
  
Dreißigster Abschnitt 
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung68
  
Einunddreißigster Abschnitt 
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie69
  
Zweiunddreißigster Abschnitt 
Übergangsvorschrift zum Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz70
  
Dreiunddreißigster Abschnitt 
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts71
  
Vierunddreißigster Abschnitt 
Übergangsvorschriften zum AIFM-Umsetzungsgesetz72
  
Fünfunddreißigster Abschnitt 
Übergangsvorschrift zum Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst73
  
Sechsunddreißigster Abschnitt 
Übergangsvorschriften zum Kleinanlegerschutzgesetz74
  
Siebenunddreißigster Abschnitt  
Übergangsvorschriften zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz75
  
Achtunddreißigster Abschnitt 
Übergangsvorschrift zum Bürokratieentlastungsgesetz76
  
Neununddreißigster Abschnitt 
Übergangsvorschriften zum Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz77
  
Vierzigster Abschnitt 
Übergangsvorschrift zum Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz78
  
Einundvierzigster Abschnitt 
Übergangsvorschrift zum Abschlussprüfungsreformgesetz79
  
Zweiundvierzigster Abschnitt 
Übergangsvorschriften zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz80 bis 81
  
Dreiundvierzigster Abschnitt 
Übergangsvorschriften zum Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften82
  
Vierundvierzigster Abschnitt 
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie 83
  
Fünfundvierzigster Abschnitt 
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte84
  
Sechsundvierzigster Abschnitt 
Übergangsvorschrift zum Fondsstandortgesetz85
  
Siebenundvierzigster Abschnitt 
Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz86
  
Achtundvierzigster Abschnitt 
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst87
  
Neunundvierzigster Abschnitt 
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie88
  
Fünfzigster Abschnitt 
Übergangsvorschriften zum Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz89
  
Einundfünfzigster Abschnitt 
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes90
  
Zweiundfünfzigster Abschnitt 
Übergangsvorschrift zum Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz91