Rechtswörterbuch

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Duldungspflicht - nachbarrechtliche

 Normen 

§ 906 BGB

§§ 910 - 912 BGB

§ 917 BGB

§§ 919 - 923 BGB

 Information 

1. Allgemein

Die gesetzlichen Regelungen des Nachbarschaftsrechts legen dem Grundstückseigentümer die Pflicht auf, bestimmte Beeinträchtigungen seines Eigentums zu dulden. Der Duldungspflicht unterliegen insofern:

Daneben kann sich eine Duldungspflicht aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis ergeben.

2. Unwesentliche Beeinträchtigungen

Gemäß § 906 Abs. 1 BGB handelt es sich u.a. dann um eine unwesentliche Beeinträchtigung,

Bei der allgemeinen Beurteilung, ob eine Beeinträchtigung wesentlich ist, ist auf das Empfinden eines "verständigen Durchschnittsmenschen" und das, was diesem unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist, abzustellen. Damit können auch wertende Momente, wie z.B. die Beachtung des Naturschutzes und des Umweltbewusstseins der Bevölkerung, in die Beurteilung einbezogen werden (BGH 14.11.2003 - V ZR 102/03).

Die Wesentlichkeit ist jedoch dann gegeben, wenn die Einwirkungen von dem Nachbargrundstück objektiv feststellbare physische Auswirkungen auf das Eigentum des betroffenen Grundstückseigentümers haben. In einem solchen Fall ist die Grenze von der Unwesentlichkeit zur Wesentlichkeit der Beeinträchtigungen überschritten (BGH 14.11.2003 - V ZR 102/03).

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall verstopften die von den Kiefern des Nachbarn abfallenden Nadeln die Dachrinnen und Dacheinläufe seines Wohnhauses. Führt das zu Schäden, liegt eine wesentliche Beeinträchtigung vor. Auch wenn wegen des Nadelfalls der Gartenteich verschlossen werden muss, ist das eine wesentliche Beeinträchtigung.

Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Nutzungsbeeinträchtigung sind daneben u.a. zu berücksichtigen:

  • die Lage des Grundstücks

  • die Beschaffenheit

  • die Tageszeit der Einwirkung

  • die Dauer der Einwirkung

  • die Häufigkeit der Einwirkung

3. Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch

Siehe den Beitrag "Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch".

4. Abwehranspruch

Gegen Beeinträchtigungen, die nicht von der Duldungspflicht erfasst werden, kann sich der Nachbar mit dem Abwehranspruch wehren.

 Siehe auch 

Abwehranspruch

Abwehrklage

Düngemittel - Schutz des Nachbarn

Gemeinschaftsverhältnis - nachbarliches

Nachbar

Nachbarrecht - öffentliches

Nachbarrecht - privates

Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch

Ortsüblich

Rücksichtnahmegebot - baurechtliches

OLG Frankfurt am Main 26.09.2012 - 19 U 110/12

Harz/Riecke/Schmid: Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht; 6. Auflage 2018