Rechtswörterbuch

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Düngemittel - Schutz des Nachbarn

 Normen 

DüngeV

§ 1004 Abs. 1 BGB

§ 906 Abs. 2 Satz 2 BGB

 Information 

Nicht selten kommt es zu einer Störung der nachbarlichen Grundstücke durch die mit der Düngung freigesetzten riechenden Gase.

Die Zulässigkeit einer derartigen Geruchsbelästigung beurteilt sich grundsätzlich nach den allgemeinen Grundsätzen zu Geruchsimmissionen. Hierbei kommt insbesondere der Ortsüblichkeit eine besondere Bedeutung zu:

In einer ländlicher Umgebung mit vorwiegend gärtnerischer / landwirtschaftlicher Nutzung muss es der Nachbar grundsätzlich eher hinnehmen, dass es zu jahreszeitlich bedingten Düngung mit natürlichen Dungstoffen kommt.

Fälle aus der Rechtsprechung:

Bringt der Nachbar Pferdemist auf seinem in ländlicher Umgebung liegenden Grundstück mit vorwiegend gärtnerischer Nutzung aus, liegt hierin grundsätzlich noch keine belästigende Einwirkung. Auch wenn der Pferdemist für einige Tage vor dem Umgraben auf dem Grundstück gelagert wird, ist hierin noch keine Immission zu sehen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet ist, eine Gefahr, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für das Grundstück des Klägers herbeizuführen und damit die Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs gemäß § 1004 Abs. 1 BGB zu begründen.

Anders in einer Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf 28.7.1995 - 11 U 24/94): Ein Landwirt hatte seine Felder mit Gülle gedüngt, ohne sie gleich in den Erdboden unterzugraben. Die freigesetzten Ammoniakgase drangen in die Gewächshäuser des Nachbarn ein und verursachten bei den dort gezüchteten Rosenkulturen Schäden durch Blattnekrosen. Das OLG Düsseldorf entschied, dass der Landwirt für den Schaden gemäß § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB aufzukommen habe.

Ein Biobauer kann sich bei seinem Nachbarn schadlos halten, wenn dieser versehentlich Teile seiner Anbauflächen mit Klärschlamm besprüht hat, sodass die spezielle Eignung als Bio-Produkte verloren geht (OLG Hamm 10.10.1995 - 34 U 25/95).

 Siehe auch 

Biogasanlage

Düngemittel

Gemeinschaftsverhältnis - nachbarliches

Geruchsimmissionen

Gewässerverunreinigung - Haftung

Immissionsschutzgenehmigung - Agrarrecht

Intensivnutztierhaltung

Nachbarrecht - öffentliches

Nachbarrecht - privates

Tierhaltung - Nachbarrecht

Umweltverträglichkeitsprüfung - Agrarrecht

Lang: Die Beurteilung von Geruchsimmissionen aus Tierhaltungsanlagen nach GIRL 2008 - Ein Fortschritt für die Landwirtschaft? Natur und Recht -NuR 2008, 841

Lang: Die praktischen Konsequenzen der GIRL - dargestellt anhand eines Fallbeispiels aus der Praxis; Agrar- und Umweltrecht - AuUR 2008, 49

Lang: Die Vereinbarkeit der Gebietsdifferenzierung der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) mit den Vorgaben des BauGB / BauNVO; Natur und Recht - NuR 2008, 15