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Due Diligence

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

1. Allgemein

Due Diligence ist die sorgfältige Analyse, Prüfung und Bewertung des Kaufgegenstandes, insbesondere vor einem Unternehmenskauf, auch als Unternehmensbewertung bezeichnet.

Ziel der Due Diligence ist die Ermittlung der Stärken und Schwächen des Unternehmens sowie die Bestimmung der Risiken.

Rechtlicher Hintergrund ist, dass gemäß § 442 BGB die Gewährleistung für den Kaufgegenstand ausgeschlossen ist, wenn der Käufer den Mangel kannte oder grob fahrlässig nicht kannte. Der Käufer behält jedoch sowohl bei nicht durchgeführter als auch bei fehlerhaft durchgeführter Due Diligence grundsätzlich seine Gewährleistungsrechte.

In Unternehmenskaufverträgen wird die Gewährleistung zudem in detaillierten Kaufvertragsklauseln nach individuellen Verhandlungen der Parteien geregelt. Dies erfordert eine vorherige oder begleitende Legal Due Diligence, die dem Auftraggeber die Konsequenzen bzw. Risiken der jeweiligen Klausel aufzeigt.

Die Durchführung der Due Diligence erstreckt sich u.a. auf die Prüfung der Geschäftsunterlagen und die Befragung des Managements. Sie wird zumeist in mehreren Phasen durchgeführt, je nachdem wie konkret die Kaufabsichten des Käufers werden. Abschließend wird ein Bericht erstellt, der die Transaktion darlegt und ggf. auch einem Darlehensgeber als Grundlage dient. Der Kaufpreis orientiert sich dann an den Ergebnissen der Prüfung.

2. Formen

Es werden folgende Formen der Due Diligence unterschieden:

  • Wirtschaftliche / Bilanzielle Due Diligence: Prüfung der Aktiva und Passiva des Unternehmens, Durchführung eines Business Plan Review etc.

  • Juristische Due Diligence: Prüfung der Vertragsbeziehungen, verdeckter Haftungsbestände etc.

  • Steuerliche Due Diligence: Prüfung bestehender Steuernachzahlungen sowie der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten des Unternehmenskaufs

  • Technische Due Diligence: Prüfung der technischen Ausstattung, Ermittlung des Wertes bestehender Patente etc.

  • Umweltbezogene Due Diligence: Bewertung ggf. bestehender Umweltrisiken

  • Marktbezogene Due Diligence: Durchführung von Marktanalysen

  • Personelle Due Diligence: Prüfung der Personalausstattung

  • Arbeitsrechtliche Due Diligence: Prüfung der Folgen des Unternehmenskaufs z.B. in den Bereichen Betriebliche Altersversorgung, Betriebsübergang, branchenspezifische Risiken

3. Abrechnung

Das OLG München hat einen durchschnittlichen Stundensatz von 417,13 EUR als nicht üblich beurteilt und einen Durchschnittsstundensatz von 250,00 EUR für angemessen erachtet, wobei nach der Ansicht der Richter grundsätzlich ein Stundensatz in Höhe von 250,00 bis 300,00 EUR als üblich anzusehen ist (OLG München 19.09.2012 - 7 U 736/12).

4. Mitverschulden wegen unterlassener Due Diligence

Der BGH hat es in der Entscheidung BGH 01.02.2013 V ZR 72/11 ausdrücklich offengelassen, ob eine in dem Unternehmenskaufvertrag geregelte Pflicht des Käufers, den Kaufgegenstand in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht einer Überprüfung (Due Diligence) unterziehen zu lassen, eine vorvertragliche Obliegenheit des Käufers begründet.

 Siehe auch 

Management Buy Out

Mergers & Acquisitions

Unternehmenskauf

Gran: Abläufe bei Mergers & Acquisitions; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2008, 1409

Löffler: Tax Due Diligence beim Unternehmenskauf; Wirtschaftsprüfung - WPg 2004, 576 und 625

Mehrbrey: Handbuch Streitigkeiten beim Unternehmenskauf; 1. Auflage 2016

Merbecks: Tax Due Diligence als Instrument für das Controlling von M&A-Transaktionen; Betriebs-Berater - BB 2012, 2423

Müller: Einfluss der Due Diligence auf die Gewährleistungsrechte des Käufers beim Unternehmenskauf; NJW 2004, 2196

Schoberth/Wittmann: Financial und Tax Due Diligence bei der Akquisition von Familienunternehmen - Besonderheiten und Handlungsempfehlungen; Betriebs-Berater - BB 2012, 759

Steinle: Cultural Due Diligence im Rahmen von internationalen Mergers & Acquisitions; Mergers & Acquisitions - M&A 2004, 456