Rechtswörterbuch

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Domain-Name

 Normen 

§ 12 BGB

§§ 5, 15 MarkenG

 Information 

1. Allgemein

Adressbezeichnung im Internet.

Der Domain-Name setzt sich zusammen aus einer obersten Domain, Top-Level genannt, und weiteren Domainebenen. Die Hauptadresse enthält meist nur eine weitere Domainebene.

Beispiel:

wolterskluwer

Top-Level-Domain-Namen (TLD) werden in zwei Gruppen unterschieden:

  • Länderspezifische: z.B. "de" für Deutschland, "dk" für Dänemark.

  • Typspezifische: z.B. "com" für kommerziell, "firm" für Unternehmen.

Die die Top-Level-Domains verwaltende Organisation ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) hat die Auswahl der TLDs nunmehr liberalisiert. Es kann eine TLD gewählt werden, die aus 3 bis 67 Zeichen besteht. Neu ist zudem, dass nunmehr auch Unternehmensnamen oder Städtenamen etc. als TLD anerkannt werden. Auch werden chinesische, kyrillische und arabische Schriftzeichen akzeptiert.

Bei der Nutzung eines De-Mail-Dienstes bestehen besondere Anforderungen bezüglich des Domain-Namens.

2. Rechtsschutz

Domain-Namen sind als geschäftliche Bezeichnungen durch das Markengesetz geschützt.

Nach dem Urteil BVerfG 24.11.2004 - 1 BvR 1306/02 kann dem Inhaber einer Internet-Domain an der die Second-Level-Domain bildenden Zeichenfolge eine marken- oder kennzeichenrechtlich begründete Rechtsstellung zukommen, die nach der Rechtsprechung des BVerfG grundsätzlich vom Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG erfasst sein kann.

Mit der Registrierung eines Domain-Namens erwirbt der Inhaber zwar ein subjektives Recht, nicht aber in der Form des den Schutz aus § 823 BGB verleihenden absoluten Rechts (BGH 18.01.2012 - I ZR 187/10).

Nach einem Urteil des BGH vom 19.02.2004 - I ZR 82/01 hat der Namensinhaber, der die Löschung eines Domain-Namens wegen Verletzung seiner Rechte veranlasst hat, keinen Anspruch auf Sperrung der Domain für jede zukünftige Eintragung eines Dritten.

 Siehe auch 

De-Mail

E-Mail

Elektronische Form

Rechtsanwaltswerbung - Internet

BGH 01.09.2010 - StbSt (R) 2/10 (Internet-Domain eines Steuerberaters: steuerberater-suedniedersachsen.de)

BGH 19.02.2004 - I ZR 82/01 (Kein Anspruch auf Sperrung für jede zukünftige Eintragung)

OLG Nürnberg 11.01.2000 - 3 U 1352/99

http://www.domain-anwalt.de (Adressenverzeichnis der Domain-Anwälte)

http://www.domain-recht.de

Becker: Das Domainrecht als subjektives Recht; Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht - GRUR-Int. 2010, 940

Hoffmann: Die Entwicklung des Internetrechts bis Ende 2018; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2019, 481