Dienstbarkeit
Normen
Information
Beschränkt dingliches Recht eines Berechtigten, durch das das Recht des Eigentümers an einer Sache eingeschränkt wird.
Die Dienstbarkeiten werden wie folgt unterschieden:
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit
Ein Wegerecht kann sowohl im Rahmen einer Grunddienstbarkeit als auch als beschränkt persönliche Dienstbarkeit bestellt werden (BGH 30.10.2009 - V ZR 42/09).
Siehe auch
Ahrens: Dingliche Nutzungsrechte; 2. Auflage 2007
Steinkamp: Das Verhältnis von Baulast und Dienstbarkeit; Mitteilungen der rheinischen Notarskammer - MittRhNotK 1998, 117
Wielgoss: Der Wert einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit; Das juristische Büro - JurBüro 2001, 631
