Dekonzentration
Gesetzlich nicht geregelt.
Verwaltungsorganisation innerhalb eines Trägers der Verwaltung.
Die Verwaltung innerhalb eines Verwaltungsträgers kann konzentriert oder dekonzentriert organisiert sein.
Bei einer dekonzentrierten Organisation sind die Kompetenzen auf mehrere Verwaltungsbehörden verteilt. Von konzentrierter Organisation spricht man, wenn die Kompetenzen verstärkt oder gänzlich bei einer Verwaltungsbehörde angesiedelt sind.
Dekonzentration bzw. Konzentration wird in horizontale und vertikale Dekonzentration/Konzentration unterteilt
Bei einer horizontalen Konzentration sind die Kompetenzen für ein Gebiet bei nur einer Behörde angesiedelt. Umgekehrt liegt eine horizontale Dekonzentration vor, wenn die Kompetenzen für ein Gebiet auf mehrere Behörden verteilt werden.
Bei einer vertikalen Konzentration befinden sich die Kompetenzen in einer zentralen Institution, während bei der vertikalen Dekonzentration die Kompetenzen auf die Mittel- und Unterbehörde verteilt sind.
Beispiel:
Die Verfassungsgerichtsbarkeit ist vertikal konzentriert.
Die Rechtsprechung ist sowohl horizontal (Arbeitsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit etc.) als auch vertikal (Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht) dekonzentriert.
Anstalt des öffentlichen Rechts
Körperschaft des öffentlichen Rechts