Rechtswörterbuch

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Bundeskartellamt

 Normen 

§§ 48 ff. GWB

BT-Drs. 19/23492 (zu den im Januar 2021 in Kraft getretenen Änderungen des GWB)

RL 2019/1

 Information 

Bundesoberbehörde.

Das Bundeskartellamt gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Sitz ist Bonn.

Hauptaufgaben des Bundeskartellamtes sind u.a.:

  • die Kontrolle bzw. Entscheidung über geplante Fusionen

  • die Durchsetzung eines Kartellverbots

  • die Ausübung der Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen

Beispiel:

Mit dem im Januar 2021 neu eingefügten § 19a GWB wird eine Grundlage geschaffen, die dem Bundeskartellamt eine effektivere Kontrolle derjenigen großen Digitalkonzerne ermöglichen soll, denen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt. Dies zielt auf einen kleinen Kreis von Unternehmen, die nicht nur häufig eine beherrschende Stellung auf einzelnen Plattform- oder Netzwerkmärkten im Sinne des § 18 Abs. 3a GWB innehaben, sondern über Ressourcen und eine strategische Positionierung verfügen, die es ihnen ermöglichen, erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter zu nehmen bzw. die eigene Geschäftstätigkeit in immer neue Märkte und Sektoren auszuweiten.

Zudem wurde beim Bundeskartellamt mit § 1 WRegG das Wettbewerbsregister eingerichtet und wird dort geführt. Damit werden Auftraggebern Informationen über Ausschlussgründe zur Verfügung gestellt (Vergaberecht - Anforderungen an die Auftragnehmer). Das Wettbewerbsregister wird in Form einer elektronischen Datenbank geführt.

Das Bundeskartellamt besteht aus folgenden Abteilungen:

  • Die Leitung des Bundeskartellamtes und Vertretung nach außen obliegt dem Präsidenten.

  • In den elf nach Wirtschaftszweigen gegliederten Beschlussabteilungen wird über die Zusammenschlüsse, Kartelle und mißbräuchliche Verhaltensweisen entschieden.

  • Die Zuständigkeit der drei Vergabekammern erstreckt sich auf den Rechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes.

  • Aufgaben der Grundsatzabteilung sind die Beratung der Beschlussabteilungen in kartellrechtlichen Fragen, die Vertretung des Bundeskartellamtes in den Gremien der Europäischen Union, die Beratung des Gesetzgebers und die Koordination der Zusammenarbeit des Amtes mit internationalen Kartellbehörden.

  • Der Prozessabteilung obliegt die Beratung des Amtes in juristischen Fragen, die Vorbereitung von gerichtlichen Beschwerdeverfahren und die Vertretung des Amtes vor dem Bundesgerichtshof. Daneben ist hier auch die Sonderkommission Kartellbekämpfung angesiedelt, die die Beschlussabteilungen bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Duchsuchungen unterstützt.

  • Aufgabe der Zentralabteilung ist die innere Verwaltung der Behörde (Haushalt, Personal etc).

 Siehe auch 

Bundesnetzagentur

Gruppenfreistellung

Kartell

Kartellbehörden

Wettbewerbsdelikt

http://www.bundeskartellamt.de

http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Leitlinien/Bekanntmachung%20-%20Bu%C3%9Fgeldleitlinien-Juni%202013.html (Leitlinien des Bundeskartellamts für die Festsetzung von Bußgeldern)

Langen/Bunte: Kartellrecht. Kommentar; 14. Auflage 2021