Rechtswörterbuch

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Bundesamt für Justiz

 Normen 

BfJG

 Information 

Das Bundesamt für Justiz ist eine zentrale Justizbehörde, die sowohl zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Rechtsfragen im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit (z.B. des Justiziellen Netzes) als auch für die Überwachung und den Vollzug bestimmter gesetzlicher Auflagen zuständig ist.

Bis zur Errichtung des Bundesamtes für Justiz wurden die verschiedenen Aufgaben zum Teil durch die Generalbundesanwaltschaft wahrgenommen, zum Teil durch die jeweils zuständigen Ministerien.

Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Errichtung des Bundesamts für Justiz. Das Bundesamt ist eine Bundesoberbehörde.

Gemäß § 2 BfJG erstrecken sich die Aufgaben des Bundesamts für Justiz auf folgende Rechtsbereiche:

  • Registerwesen

  • Internationaler Rechtsverkehr, z.B. gemäß § 4 Auslandsunterhaltsgesetz (AUG), grenzüberschreitende EU-Verbraucherschutzdurchsetzung

  • Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

  • Allgemeine Justizverwaltung

Die einzelnen Aufgaben werden der Behörde konkret durch die verschiedenen Gesetze zugewiesen.

Beispiel:

So obliegt dem Bundesamt für Justiz z.B. gemäß § 1 BZRG die Führung des Bundeszentralregisters, gemäß § 492 StPO die Führung des Staatsanwaltlichen Verfahrensregister, gemäß § 149 GewO die Führung eines Gewerbezentralregisters und gemäß § 609 ZPO des Klageregisters für Musterfeststellungsklagen.

Sitz des Bundesamtes ist Bonn.

Mit den zum 30.06.2020 neu gefassten bzw. neu eingefügten §§ 4 - 7 BfJG wurden die erforderlichen Rechtsgrundlagen zur elektronischen Aktenführung und elektronischen Kommunikation für die Aufgabenbereiche des BfJ geschaffen.

 Siehe auch 

Adoption - Internationale

Bundesverfassungsgericht

Eurojust

Internationales Familienrechtsverfahren

http://www.bundesjustizamt.de