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Waldgesetz für das Land Bremen (Bremisches Waldgesetz - BremWaldG)
Landesrecht Bremen
Titel: Waldgesetz für das Land Bremen (Bremisches Waldgesetz - BremWaldG)
Normgeber: Bremen
Amtliche Abkürzung: BremWaldG
Gliederungs-Nr.: 790-a-8
Normtyp: Gesetz

Waldgesetz für das Land Bremen
(Bremisches Waldgesetz - BremWaldG)

Vom 31. Mai 2005 (Brem.GBl. S. 207, 314, 399)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Oktober 2022 (Brem.GBl. S. 702)

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Gesetzeszweck1
Begriffsbestimmungen2
Waldbesitzende, sonstige Grundbesitzende3
Sicherung der Waldfunktionen bei Planungen und Maßnahmen von Trägern öffentlicher Vorhaben4
  
Abschnitt 2 
Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes 
  
Ordnungsgemäße Forstwirtschaft5
Kahlschläge6
Wiederaufforstung7
Waldumwandlung8
Erstaufforstung9
Entschädigung10
Weitere waldschützende Pflichten11
Behördliche Maßnahmen12
  
Abschnitt 3 
Verhalten im Wald 
  
Allgemeines Betretungsrecht und Haftung13
  
Abschnitt 4 
Waldbehörden 
  
Waldbehörden14
Aufgaben der Waldbehörden15
  
Abschnitt 5 
Ordnungswidrigkeiten, Schlussvorschriften 
  
Ordnungswidrigkeiten16
Ausnahmen und Befreiungen17
Maßnahmen der unteren Waldbehörden18
In-Kraft-Treten / Außer-Kraft-Treten19