Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Bremisches Wassergesetz (BremWG)
Landesrecht Bremen
Titel: Bremisches Wassergesetz (BremWG)
Normgeber: Bremen
Amtliche Abkürzung: BremWG
Gliederungs-Nr.: 2180-a-1
Normtyp: Gesetz

Bremisches Wassergesetz (BremWG)

Vom 12. April 2011 (Brem.GBl. S. 262) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 6 Nummer 5 des Gesetzes vom 24. November 2020 (Brem.GBl. S. 1486) (2)

Inhaltsübersicht§§
  
Kapitel 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Geltungsbereich1
Anwendungsbereich (Zu § 2 des Wasserhaushaltsgesetzes)2
Einteilung der oberirdischen Gewässer3
Uferlinien4
Gewässereigentum (Zu § 4 Absatz 5 des Wasserhaushaltsgesetzes)5
Unentgeltliche Benutzung (Zu § 4 Absatz 4 des Wasserhaushaltsgesetzes)6
  
Kapitel 2 
Bewirtschaftung von Gewässern 
  
Abschnitt 1 
Gemeinsame Bestimmungen 
  
Zuordnung der Gewässer zur Flussgebietseinheit; Bewirtschaftung und Koordinierung (Zu § 7 des Wasserhaushaltsgesetzes)7
Maßnahmen beim Erlöschen einer Erlaubnis oder einer Bewilligung (Zu §§ 18 und 20 des Wasserhaushaltsgesetzes)8
Erlaubnisverfahren für industrielle Vorhaben9
Alte Rechte und Befugnisse (Zu § 20 des Wasserhaushaltsgesetzes)10
Maßnahmen beim Erlöschen alter Rechte und Befugnisse11
Inhalt und Umfang alter Rechte und Befugnisse (Zu §§ 20, 21 des Wasserhaushaltsgesetzes)12
Kosten des Ausgleichverfahrens (Zu § 22 des Wasserhaushaltsgesetzes)13
  
Abschnitt 2 
Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer 
  
Gemeingebrauch (Zu § 25 des Wasserhaushaltsgesetzes)14
Duldungspflicht der Anlieger (Zu § 25 des Wasserhaushaltsgesetzes)15
Benutzung von Grundstücken zum Zwecke der Erholung (Zu § 25 des Wasserhaushaltsgesetzes)16
Herrichtung von Gewässern für den Gemeingebrauch (Zu § 25 des Wasserhaushaltsgesetzes)17
Regelung des Gemeingebrauchs und der Benutzung von Grundstücken (Zu § 25 des Wasserhaushaltsgesetzes)18
Eigentümer- und Anliegergebrauch im Hafengebiet (Zu § 26 des Wasserhaushaltsgesetzes)19
Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern (Zu § 36 des Wasserhaushaltsgesetzes)20
Gewässerrandstreifen (Abweichend von § 38 des Wasserhaushaltsgesetzes)21
Gewässerunterhaltung (Zu § 39 des Wasserhaushaltsgesetzes)22
Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung (Zu § 40 des Wasserhaushaltsgesetzes)23
Übertragung der Unterhaltungslast (Zu § 40 des Wasserhaushaltsgesetzes)24
Unterhaltungslast aufgrund besonderen Titels (Zu § 40 des Wasserhaushaltsgesetzes)25
Beiträge zu den Kosten der Unterhaltung26
Kostenausgleich27
Gewässerschau (Zu § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes)28
Unterhaltungspflicht (Zu § 42 des Wasserhaushaltsgesetzes)29
  
Abschnitt 3 
Stauanlagen 
  
Stauanlagen30
Staumarken31
Erhaltung der Staumarken32
Kosten33
Ablassen aufgestauten Wassers34
Höchst- und Mindeststau35
Größere Stauanlagen, Wasserspeicher36
Aufsicht37
Duldung bei der Errichtung von Stauanlagen38
  
Abschnitt 4 
Bewirtschaftung des Grundwassers 
  
Erlaubnisfreie Benutzung des Grundwassers (Zu § 46 des Wasserhaushaltsgesetzes)39
  
Kapitel 3 
Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen 
  
Abschnitt 1 
Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz 
  
Genehmigungspflicht für Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung40
Festsetzung von Wasserschutzgebieten (Zu § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes)41
Wasserschutzgebietsbeauftragter (Zu § 52 des Wasserhaushaltsgesetzes)42
Anerkennung von Heilquellen (Zu § 53 des Wasserhaushaltsgesetzes)43
  
Abschnitt 2 
Abwasserbeseitigung 
  
Dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung (Zu § 55 des Wasserhaushaltsgesetzes)44
Abwasserbeseitigungspflicht (Zu § 56 des Wasserhaushaltsgesetz)45
Beleihung46
Zusammenschlüsse, Mitbenutzung von Anlagen47
Genehmigung von Abwasseranlagen (Zu § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes)48
  
Abschnitt 3 
Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten 
  
Grundsätze für den Ausbau (Zu § 67 des Wasserhaushaltsgesetzes)49
Versagung (Zu § 68 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes)50
Verpflichtung zum Ausbau51
Entschädigung, Widerspruch52
Benutzung von Grundstücken53
Vorteilsausgleich54
Planfeststellung, Plangenehmigung (Abweichend von § 70 des Wasserhaushaltsgesetzes)55
Enteignung (Zu § 71 des Wasserhaushaltsgesetzes)56
  
Abschnitt 4 
Hochwasserschutz 
  
Hochwassergefährdetes Gebiet im tidebeeinflussten Bereich der Weser einschließlich der Nebengewässer (Zu § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes)57
Festsetzung und Sicherstellung von Überschwemmungsgebieten (Zu § 76 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes)58
  
Abschnitt 5 
Hochwasserschutzanlagen 
  
Begriffsbestimmungen zum Hochwasserschutz59
Grundsatz des Hochwasserschutzes und Ausbaupflichten60
Sicherstellungsauftrag61
Bemessungswasserstand und Hochwasserschutzlinie62
Prüfung der Hochwasserschutzanlagen63
Widmung von Hochwasserschutzanlagen64
Erhaltung der Hochwasserschutzanlagen65
Erhaltungspflicht66
Besondere Pflichten bei der Erhaltung67
Erhaltung des Vorlandes68
Verteidigung der Hochwasserschutzanlagen69
Notdeiche70
Hochwasserschutzbeitrag71
Herstellung, wesentliche Änderung oder Beseitigung von Hochwasserschutzanlagen72
Entschädigung bei Ausdeichung73
Benutzung74
Besondere Anlagen75
Anlagen landseitig von Hochwasserschutzanlagen76
Kostenerstattung77
Dokumentation78
Eigentum an Hochwasserschutzanlagen79
Bestehende Rechte80
Hochwassermeldeverordnung81
  
Abschnitt 6 
Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation 
  
Veränderungssperre (Zu § 86 des Wasserhaushaltsgesetzes)82
Einsichtnahme in das Wasserbuch (Zu § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes)83
Informationsbeschaffung und -übermittlung (Zu § 88 des Wasserhaushaltsgesetzes)84
Aufgaben des gewässerkundlichen Dienstes (Zu § 91 des Wasserhaushaltsgesetzes)85
  
Kapitel 4 
Entschädigung, Ausgleich 
  
Entschädigung, Ausgleich (Zu §§ 96 und 98 des Wasserhaushaltsgesetzes)86
Einigung87
Vollstreckbarkeit88
  
Kapitel 5 
Gewässeraufsicht 
  
Antragstellung (Zu § 100 des Wasserhaushaltsgesetzes)89
Überwachung90
Kosten91
  
Kapitel 6 
Zuständigkeiten und allgemeine Verfahrensregelungen 
  
Abschnitt 1 
Zuständigkeiten 
  
Zuständige Behörde92
Aufgaben der Wasserbehörden93
Gefahrenabwehr94
Wassergefahr95
  
Abschnitt 2 
Verfahrensregelungen 
  
Verfahrensbestimmung (Abweichend von § 18 Absatz 2 Satz 1, § 21 Absatz 1 Satz 2, § 70 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes)96
Allgemeine Verfahrensvorschriften97
Erlaubnisverfahren98
Bewilligungsverfahren99
Rechtsnachfolge100
Verfahren bei Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen (Zu §§ 95, 98 des Wasserhaushaltsgesetzes)101
Anzeige von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen102
  
Kapitel 7 
Bußgeld-, Überleitungs- und Schlussbestimmungen 
  
Abschnitt 1 
Bußgeldbestimmungen 
  
Bußgeldvorschriften (Zu § 103 des Wasserhaushaltsgesetzes)103
  
Zweiter Abschnitt 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Einschränkung von Grundrechten104
Weitergehende Bestimmungen und Rechtstitel105
Übergangsvorschrift106
  
Anlagen 
  
Koordinierungsräume der Flussgebietseinheit Weser
(Zu § 7)
Anlage
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Anpassung des bremischen Rechts an das Wasserhaushaltsgesetz vom 12. April 2011 (Brem.GBl. S. 262)

(2) Red. Anm.:

Nach Artikel 9 Absatz 3 des Gesetzes vom 24. November 2020 (Brem.GBl. S. 1486) wird die Amtszeit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit durch das Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht unterbrochen.