Rechtswörterbuch

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Bilanz - Aktiva

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Als Aktiva werden die auf der linken Seite der Bilanz erscheinenden Vermögenswerte (Anlagevermögen, Umlaufvermögen) bezeichnet; ihnen gegenüber stehen die Passiva. Die Aktivseite der Bilanz zeigt, was das Unternehmen besitzt; hier wird die Verwendung des Eigen- und Fremdkapitals offen gelegt: Es wird dargestellt, in welchen Vermögensformen die auf der (rechten) Passivseite der Bilanz erscheinenden Mittel angelegt wurden, wie mit dem zur Verfügung stehenden Kapital gearbeitet wird.

Wird die Bilanz in Konten (Einzelabrechnungen für die verschiedenen Bilanzposten) aufgelöst, werden aus den Posten der Aktivseite der Bilanz Aktivkonten.

 Siehe auch 

Bilanz

Bilanz - Anlagevermögen

Bilanz - Eröffnungsbilanz

Bilanz - Passiva

Bilanz - Schlussbilanz

Bilanz - Umlaufvermögen

Bilanzierung - Grundsätze