Rechtswörterbuch

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Behördenaufbau (NW)

 Normen 

Gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt.

 Information 

1. Allgemein

Die nordrhein-westfälische Verwaltung gliedert sich wie folgt:

  • Oberste Landesbehörde

  • Landesoberbehörde

  • Landesmittelbehörde

  • Untere Landesbehörde

  • Kommunale Selbstverwaltung

2. Oberste Landesbehörden

Oberste Landesbehörden sind der Ministerpräsident; das Finanzministerium; das Innenministerium; das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand, Energie und Verkehr; das Justizministerium; das Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie; das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung; das Ministerium für Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport; das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

3. Landesoberbehörden

Landesoberbehörden sind das Landesamt für Besoldung und Versorgung, das Landesamt für Agrarordnung, die Landeseichdirektion, das Landesvermessungsamt, das Landesamt für Ernährungswissenschaften und Jagd, das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik, das Landesversicherungsamt, das Landesumweltamt, der Beauftragte für den Maßregelvollzug, das Rechenzentrum der Finanzverwaltung, das Landesversorgungsamt, das Landeskriminalamt, das Geologische Landesamt und das Landesamt für Ausbildungsförderung.

4. Landesmittelbehörden

Landesmittelbehörden sind:

  • 5 Bezirksregierungen

  • 2 Oberfinanzdirektionen

  • 3 Generalstaatsanwaltschaften

  • 2 Justizvollzugsämter

  • 2 Direktoren der Landwirtschaftskammern.

Im Bereich der Finanzverwaltung (siehe Finanzbehörde) wird zwischen Bundesfinanzbehörden und Landesfinanzbehörden unterschieden. Mittelbehörden sind die Bundesfinanzdirektion bzw. die Oberfinanzdirektion. Die unterschiedliche Aufgabenverteilung ergibt sich aus den §§ 8, 8a FVG:

  • Die Bundesfinanzdirektionen leiten gemäß § 8 FVG in ihrem Bezirk die Finanzverwaltung des Bundes mit Ausnahme des Zollfahndungsdienstes:

  • Die Oberfinanzdirektionen leiten gemäß § 8a FVG die Finanzverwaltung des jeweiligen Landes in ihrem Bezirk.

5. Untere Landesbehörden

Untere Landesbehörden sind:

  • 147 Finanzämter

  • 12 Staatliche Umweltämter

  • 12 Staatliche Ämter für Arbeitsschutz

  • 11 Versorgungsämter

  • 3 Seemannsämter

  • 50 Kreispolizeibehörden

  • 31 Geschäftsführer der Kreisstellen

  • 28 Staatliche Bauämter

  • 6 Bergämter

  • 19 Staatsanwaltschaften

  • 22 Forstamtsleiter als Landesbeauftragte

  • 13 Staatliche Forstämter

  • 54 Schulämter

  • 4 Jugendarrestanstalten

  • 2 Direktoren der Landschaftsverbände

  • 8 Ämter für Agrarordnung

  • 12 Eichämter

  • 37 Justizvollzugsanstalten

  • 31 Landräte.

 Siehe auch 

Landesorganisationsgesetz

Staatsverwaltung - mittelbare

Staatsverwaltung - unmittelbare

http://www.moderne-verwaltung.nrw.de