Behördenaufbau (NW)
Gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt.
1. Allgemein
Die nordrhein-westfälische Verwaltung gliedert sich wie folgt:
Oberste Landesbehörde
Landesoberbehörde
Landesmittelbehörde
Untere Landesbehörde
Kommunale Selbstverwaltung
2. Oberste Landesbehörden
Oberste Landesbehörden sind der Ministerpräsident; das Finanzministerium; das Innenministerium; das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand, Energie und Verkehr; das Justizministerium; das Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie; das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung; das Ministerium für Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport; das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
3. Landesoberbehörden
Landesoberbehörden sind das Landesamt für Besoldung und Versorgung, das Landesamt für Agrarordnung, die Landeseichdirektion, das Landesvermessungsamt, das Landesamt für Ernährungswissenschaften und Jagd, das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik, das Landesversicherungsamt, das Landesumweltamt, der Beauftragte für den Maßregelvollzug, das Rechenzentrum der Finanzverwaltung, das Landesversorgungsamt, das Landeskriminalamt, das Geologische Landesamt und das Landesamt für Ausbildungsförderung.
4. Landesmittelbehörden
Landesmittelbehörden sind:
5 Bezirksregierungen
2 Oberfinanzdirektionen
3 Generalstaatsanwaltschaften
2 Justizvollzugsämter
2 Direktoren der Landwirtschaftskammern.
Im Bereich der Finanzverwaltung (siehe Finanzbehörde) wird zwischen Bundesfinanzbehörden und Landesfinanzbehörden unterschieden. Mittelbehörden sind die Bundesfinanzdirektion bzw. die Oberfinanzdirektion. Die unterschiedliche Aufgabenverteilung ergibt sich aus den §§ 8, 8a FVG:
5. Untere Landesbehörden
Untere Landesbehörden sind:
147 Finanzämter
12 Staatliche Umweltämter
12 Staatliche Ämter für Arbeitsschutz
11 Versorgungsämter
3 Seemannsämter
50 Kreispolizeibehörden
31 Geschäftsführer der Kreisstellen
28 Staatliche Bauämter
6 Bergämter
19 Staatsanwaltschaften
22 Forstamtsleiter als Landesbeauftragte
13 Staatliche Forstämter
54 Schulämter
4 Jugendarrestanstalten
2 Direktoren der Landschaftsverbände
8 Ämter für Agrarordnung
12 Eichämter
37 Justizvollzugsanstalten
31 Landräte.