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Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG)

Bibliographie

Titel
Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG)
Amtliche Abkürzung
BayKSG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
215-4-1-I

Vom 24. Juli 1996 (GVBl S. 282, BayRS 215-4-1-I)

Zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 23. April 2026 (GVBl. S. 190)

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
I. Abschnitt
Aufgaben und Zuständigkeiten
Aufgabe1
Zuständigkeiten2
II. Abschnitt
Maßnahmen im Katastrophenschutz
Vorbereitende Maßnahmen der Katastrophenschutzbehörden3
Externe Notfallpläne3a
Externe Notfallpläne für Abfallentsorgungseinrichtungen3b
Feststellung des Vorliegens einer Katastrophe4
Einsatzleitung5
Örtliche Einsatzleitung6
III. Abschnitt
Mitwirkung im Katastrophenschutz
Katastrophenhilfe7
Sonstige Mitwirkung im Katastrophenschutz8
IV. Abschnitt
Besondere Befugnisse gegenüber Dritten
Inanspruchnahme Dritter9
Platzverweisung und Räumung10
V. Abschnitt
Kosten und Entschädigung
Kostentragung11
Fonds zur Förderung des Katastrophenschutzes12
Aufwendungsersatz13
Entschädigung14
VI. Abschnitt
Sonstige nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr
Örtliche Einsatzleitung bei Schadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle15
VII. Abschnitt
Helfer
Rechtsverhältnis16
Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsansprüche17
VIII. Abschnitt
Zivilschutz und Verteidigung, zivil-militärische Zusammenarbeit
Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz18
Defense Lab Erding19
IX. Abschnitt
Schlussvorschriften
Ordnungswidrigkeiten20
Einschränkung von Grundrechten21
Inkrafttreten22