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Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Bayerisches Gleichstellungsgesetz - BayGlG)
Landesrecht Bayern
Titel: Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Bayerisches Gleichstellungsgesetz - BayGlG)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: BayGlG
Gliederungs-Nr.: 2039-1-A
Normtyp: Gesetz

Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern
(Bayerisches Gleichstellungsgesetz - BayGlG)

Vom 24. Mai 1996 (GVBl. S. 186, BayRS 2039-1-A)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Mai 2006 (GVBl. S. 292)

InhaltsübersichtArt.
  
Erster Teil 
Allgemeine Vorschriften 
  
Geltungsbereich1
Ziele des Gesetzes2
Begriffsbestimmungen3
  
Zweiter Teil 
Gleichstellungsförderung 
  
Abschnitt I 
Gleichstellungskonzept 
  
Aufstellung von Gleichstellungskonzepten4
Inhalt des Gleichstellungskonzepts5
Bekanntgabe des Gleichstellungskonzepts und Begründungspflichten6
  
Abschnitt II 
Sonstige Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung 
  
Stellenausschreibung7
Einstellung und beruflicher Aufstieg8
Fortbildung9
Flexible Arbeitszeiten10
Teilzeit-, Wohnraum- und Telearbeit11
Beurlaubung12
Wiedereinstellung13
Benachteiligungsverbot bei Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung14
  
Dritter Teil 
Gleichstellungsbeauftragte - Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner 
  
Bestellung15
Rechtsstellung16
Aufgaben17
Rechte und Pflichten18
Beanstandungsrecht19
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte20
  
Vierter Teil 
Gremien 
  
Vertretung von Frauen und Männern in Gremien21
  
Fünfter Teil 
Schlussvorschriften 
  
Berichtspflichten22
Aufsichtspflichten23
In-Kraft-Treten24