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Bayerische Bauordnung (BayBO)
Landesrecht Bayern
Titel: Bayerische Bauordnung (BayBO)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: BayBO
Gliederungs-Nr.: 2132-1-B
Normtyp: Gesetz

Bayerische Bauordnung (BayBO)

2132-1-B

In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588) 1)

Zuletzt geändert durch Artikel 13a Absatz 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 371)

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
  
Erster Teil 
Allgemeine Vorschriften 
  
Anwendungsbereich1
Begriffe2
Allgemeine Anforderungen3
  
Zweiter Teil 
Das Grundstück und seine Bebauung 
  
Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden4
Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken5
Abstandsflächen, Abstände6
Begrünung, Kinderspielplätze7
  
Dritter Teil 
Bauliche Anlagen 
  
Abschnitt I 
Baugestaltung 
  
Baugestaltung8
  
Abschnitt II 
Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung 
  
Baustelle9
Standsicherheit10
Schutz gegen Einwirkungen11
Brandschutz12
Wärme-, Schall- und Erschütterungsschutz13
Verkehrssicherheit14
  
Abschnitt III 
Bauarten und Bauprodukte 
  
Bauarten15
Verwendung von Bauprodukten16
Verwendbarkeitsnachweise17
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung18
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis19
Zustimmung im Einzelfall20
Übereinstimmungserklärung, Zertifizierung21
Besondere Sachkunde- und Sorgfaltsanforderungen22
Zuständigkeiten23
  
Abschnitt IV 
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Wände, Decken, Dächer 
  
Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen24
Tragende Wände, Stützen25
Außenwände26
Trennwände27
Brandwände28
Decken29
Dächer30
  
Abschnitt V 
Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen 
  
Rettungswege31
Treppen32
Notwendige Treppenräume, Ausgänge33
Notwendige Flure, offene Gänge34
Fenster, Türen, sonstige Öffnungen35
Umwehrungen36
  
Abschnitt VI 
Technische Gebäudeausrüstung 
  
Aufzüge37
Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle38
Lüftungsanlagen39
Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung, Brennstoffversorgung40
Nicht durch Sammelkanalisation erschlossene Anwesen41
Sanitäre Anlagen42
Aufbewahrung fester Abfallstoffe43
Blitzschutzanlagen44
Solaranlagen44a
  
Abschnitt VII 
Nutzungsbedingte Anforderungen 
  
Aufenthaltsräume45
Wohnungen46
Stellplätze, Verordnungsermächtigung47
Barrierefreies Bauen48
  
Vierter Teil 
Die am Bau Beteiligten 
  
Grundpflichten49
Bauherr50
Entwurfsverfasser51
Unternehmer52
  
Fünfter Teil 
Bauaufsichtsbehörden, Verfahren 
  
Abschnitt I 
Bauaufsichtsbehörden 
  
Aufbau und Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden, Verordnungsermächtigung53
Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden54
  
Abschnitt II 
Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit 
  
Grundsatz55
Vorrang anderer Gestattungsverfahren56
Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen57
Genehmigungsfreistellung58
  
Abschnitt III 
Genehmigungsverfahren 
  
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren59
Baugenehmigungsverfahren60
Bauvorlageberechtigung61
Bauvorlageberechtigung Staatsangehöriger anderer Mitgliedstaaten61a
Bauvorlageberechtigung auswärtiger Dienstleister61b
Bautechnische Nachweise62
Standsicherheitsnachweis62a
Brandschutznachweis62b
Abweichungen63
Bauantrag, Bauvorlagen64
Behandlung des Bauantrags65
Beteiligung des Nachbarn66
Beteiligung der Öffentlichkeit66a
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens67
Baugenehmigung, Genehmigungsfiktion und Baubeginn68
Geltungsdauer der Baugenehmigung und der Teilbaugenehmigung69
Teilbaugenehmigung70
Vorbescheid71
Genehmigung fliegender Bauten72
Bauaufsichtliche Zustimmung73
Typengenehmigung73a
  
Abschnitt IV 
Bauaufsichtliche Maßnahmen 
  
Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte74
Einstellung von Arbeiten75
Beseitigung von Anlagen, Nutzungsuntersagung76
  
Abschnitt V 
Bauüberwachung 
  
Bauüberwachung77
Bauzustandsanzeigen, Aufnahme der Nutzung78
  
Sechster Teil 
Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften 
  
Ordnungswidrigkeiten79
Rechtsverordnungen80
Digitale Baugenehmigung, digitale Verfahren80a
Örtliche Bauvorschriften81
Technische Baubestimmungen81a
  
Siebter Teil 
Ausführungsbestimmungen zum Baugesetzbuch 
  
Windenergie und Nutzungsänderung ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäude82
Feste Abstandsvorschriften für Windenergieanlagen82a
Windenergiegebiete82b
  
Achter Teil 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Übergangsvorschriften83
Inkrafttreten84
1)

Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), jetzt Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, sind insbesondere für die notifizierungsrelevanten Vorschriften der Art. 15 bis 23 beachtet worden.