Bankgeschäfte

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Bei der Erbringung von Zahlungsdiensten wird zwingend ein Zahlungsdienstevertrag geschlossen.

Hinweis:

Die Rechtsprechung BGH 24.09.2002 - XI ZR 345/01, nach der auch nach einer längeren Geschäftsbeziehung zwischen einer Bank und einem Kunden mit einem Giro- oder einem Darlehensvertrag noch nicht auf die Existenz eines eigenständigen allgemeinen Bankvertrags geschlossen werden kann, ist überholt.

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Modalitäten unterliegen einer Rechtsprechungskontrolle, so z.B.:

Beispiel:

Legt eine kartenausgebende Bank einen Höchstbetrag für Bargeldauszahlungen an Geldautomaten pro Tag fest, schützt diese Klausel auch den Karteninhaber, sodass dessen Haftung im Falle eines Kartenmissbrauchs auf diesen Betrag begrenzt sein kann, wenn die Bank ihrer Pflicht, die Einhaltung des Höchstbetrags zu sichern, nicht genügt hat (BGH 29.11.2011 - XI ZR 370/10).

Beispiel:

Eine Klausel ist unwirksam, nach der die Bank berechtigt ist, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn sie in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut) (BGH 08.05.2012 - XI ZR 61/11).

 Siehe auch 

Assies/Beule/Heise/Strube: Handbuch des Fachanwalts Bank- und Kapitalmarktrecht; 3. Auflage 2012

Bunte: AGB-Banken und Sonderbedingungen; 3. Auflage 2011

Derleder/Knops/Bamberger: Handbuch zum deutschen und europäischen Bankrecht; 1. Auflage 2004

Köndgen: Die Entwicklung des privaten Bankrechts in den Jahren 1999 - 2003; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2004, 1288

Laitenberger: Das Einzugsermächtigungslastschriftverfahren nach Umsetzung der Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2010, 192

Langenbucher/Gößmann/Werner: Zahlungsverkehr - Handbuch zum Recht der Überweisung, Lastschrift, Kreditkarte und der elektronischen Zahlungsformen; 1. Auflage 2004

Schwintowski: Bankrecht; 3. Auflage 2011