Beschl. v. 27.08.2015, Az.: BVerwG 1 WB 61.14
Rechtsgrundlage:
BVerwG, 27.08.2015 - BVerwG 1 WB 61.14
In dem Wehrbeschwerdeverfahren
des Herrn Stabsfeldwebel ...,
..., ...,
- Bevollmächtigter:
...,
... -
Beigeladener:
Herr Oberstabsfeldwebel ...,
...,
hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts durch
die Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. von Heimburg,
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Frentz,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Langer,
den ehrenamtlichen Richter Oberstleutnant Neumeyer und
die ehrenamtliche Richterin Oberfeldwebel Jakobsche
am 27. August 2015 beschlossen:
Tenor:
Die Verfahren BVerwG 1 WB 59.14 und BVerwG 1 WB 61.14 werden zu gemeinsamer Beratung und Entscheidung verbunden.
Der Antrag wird zurückgewiesen.
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