Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 18.01.2010, Az.: BVerwG 7 A 12.09
Beschl. v. 18.01.2010, Az.: BVerwG 7 A 12.09
BVerwG, 18.01.2010 - BVerwG 7 A 12.09
Tenor:
Die DB Netz AG, vertreten durch den Vorstand, Theodor-Heuss-Allee 7, 60486 Frankfurt, wird gemäß § 65 Abs. 2 VwGO beigeladen, weil die Entscheidungen ihr und den übrigen Beteiligten gegenüber nur einheitlich ergehen können.
Schipper
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