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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 07.09.2012, Az.: BVerwG 2 C 29.11
Festsetzung des Streitwertes
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 07.09.2012
Referenz: JurionRS 2012, 38360
Aktenzeichen: BVerwG 2 C 29.11
ECLI: [keine Angabe]

BVerwG, 07.09.2012 - BVerwG 2 C 29.11

Tenor:

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf die Wertstufe bis 7.000 € festgesetzt (§ 47 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 und 3 GKG).

Dr. Heitz

Thomsen

Dr. Hartung

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