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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 24.08.2010, Az.: 1 BvR 411/10
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für eine beabsichtigte Verfassungsbeschwerde
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 24.08.2010
Referenz: JurionRS 2010, 24027
Aktenzeichen: 1 BvR 411/10
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

SG Potsdam - 03.06.2008 - AZ: S 27 AS 3484/07

LSG Brandenburg - 11.01.2010 - AZ: L 10 B 1479/08 AS PKH

Verfahrensgegenstand:

Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde
...
gegen

  1. a)

    den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Januar 2010 - L 10 B 1479/08 AS PKH -,

  2. b)

    den Beschluss des Sozialgerichts Potsdam vom 3. Juni 2008 - S 27 AS 3484/07 -

BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 411/10

In dem Verfahren
...
hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
den Vizepräsidenten Kirchhof und
die Richter Bryde, Schluckebier
am 24. August 2010
einstimmig beschlossen:

Tenor:

Dem Antragsteller wird für die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Potsdam vom 3. Juni 2008 - S 27 AS 3484/07 - und den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Januar 2010 - L 10 B 1479/08 AS PKH - Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt ..., beigeordnet.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Kirchhof
Bryde
Schluckebier

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