Beschl. v. 24.08.2010, Az.: 1 BvR 411/10
Verfahrensgang:
vorgehend:
SG Potsdam - 03.06.2008 - AZ: S 27 AS 3484/07
LSG Brandenburg - 11.01.2010 - AZ: L 10 B 1479/08 AS PKH
Verfahrensgegenstand:
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde
...
gegen
- a)
den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Januar 2010 - L 10 B 1479/08 AS PKH -,
- b)
den Beschluss des Sozialgerichts Potsdam vom 3. Juni 2008 - S 27 AS 3484/07 -
BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 411/10
In dem Verfahren
...
hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
den Vizepräsidenten Kirchhof und
die Richter Bryde, Schluckebier
am 24. August 2010
einstimmig beschlossen:
Tenor:
Dem Antragsteller wird für die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Potsdam vom 3. Juni 2008 - S 27 AS 3484/07 - und den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Januar 2010 - L 10 B 1479/08 AS PKH - Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt ..., beigeordnet.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kirchhof
Bryde
Schluckebier
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