Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 13.03.2012, Az.: 2 BvC 13/11
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 13.03.2012
- Aktenzeichen
- 2 BvC 13/11
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2012, 15764
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn H ... ,
gegen 1.
den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Juli 2011 - WP 29/09 -,
2.
die Dauer des Wahlprüfungsverfahrens,
3.
die Weigerung der Botschaften, Wahlpost, die nicht mit einer deutschen Briefmarke frankiert ist, weiterzuleiten,
4.
die 5 % - Klausel,
5.
die Regelungen des Bundeswahlgesetzes, die vorsehen, dass der Bundeswahlleiter vom Bundesminister des Innern ernannt wird und dieser Mitglieder der Bundestagsparteien für den Bundeswahlausschuss bestimmt,
6.
die vermeintliche Missachtung der Anregungen und Bedenken der OSZE
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Lübbe-Wolff,
Gerhardt,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf
am 13. März 2012 beschlossen:
Tenor:
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt nach den vom Berichterstatter gegebenen Hinweisen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.