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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 13.03.2012, Az.: 2 BvC 13/11

Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
13.03.2012
Aktenzeichen
2 BvC 13/11
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2012, 15764
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde

des Herrn H ... ,

gegen 1.

den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Juli 2011 - WP 29/09 -,

2.

die Dauer des Wahlprüfungsverfahrens,

3.

die Weigerung der Botschaften, Wahlpost, die nicht mit einer deutschen Briefmarke frankiert ist, weiterzuleiten,

4.

die 5 % - Klausel,

5.

die Regelungen des Bundeswahlgesetzes, die vorsehen, dass der Bundeswahlleiter vom Bundesminister des Innern ernannt wird und dieser Mitglieder der Bundestagsparteien für den Bundeswahlausschuss bestimmt,

6.

die vermeintliche Missachtung der Anregungen und Bedenken der OSZE

hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter

Präsident Voßkuhle,
Lübbe-Wolff,
Gerhardt,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf

am 13. März 2012 beschlossen:

Tenor:

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt nach den vom Berichterstatter gegebenen Hinweisen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Voßkuhle
Lübbe-Wolff
Gerhardt
Landau
Huber
Hermanns
Müller
Kessal-Wulf