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Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO)
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Titel: Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO)
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: BVO
Gliederungs-Nr.: 2030-1-50
Normtyp: Rechtsverordnung

Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO)

Vom 22. Juni 2011 (GVBl. S. 199) 

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. November 2021 (GVBl. S. 577)

Aufgrund des § 66 Abs. 5 des Landesbeamtengesetzes vom 20. Oktober 2010 (GVBl. S. 319, BS 2030-1) wird im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur verordnet:

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Teil 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Anwendungsbereich, Zweckbestimmung1
Rechtsnatur der Beihilfen2
Beihilfeberechtigte Personen3
Berücksichtigungsfähige Angehörige4
Beihilfen nach dem Tod der beihilfeberechtigten Person5
Konkurrenzen6
Öffentlicher Dienst7
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen8
Nachrang des Beihilfeanspruchs9
Sonderbestimmungen für Mitglieder von Krankenkassen im Sinne des § 4 Abs. 2 SGB V10
  
Teil 2 
Aufwendungen in Krankheitsfällen 
  
Ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische und heilpraktische Leistungen11
Zahnärztliche Untersuchungen und Behandlungen sowie zahntechnische Leistungen12
Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen13
Implantologische Leistungen14
Wartezeiten15
Kieferorthopädische Leistungen16
Neuropsychologische Therapie16a
Gemeinsame Vorschriften über psychotherapeutische Leistungen17
Psychosomatische Grundversorgung18
Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie19
Verhaltenstherapie20
Systemische Therapie20a
Arznei- und Verbandmittel sowie Medizinprodukte21
Heilbehandlungen22
Komplextherapien23
Stationäre Krankenhausleistungen von zugelassenen Krankenhäusern24
Wahlleistungen neben allgemeinen stationären Krankenhausleistungen25
Stationäre Krankenhausleistungen von Krankenhäusern ohne Zulassung26
Häusliche Krankenpflege27
Palliativversorgung28
Familien- und Haushaltshilfe29
Fahrtkosten30
Erste Hilfe und Entseuchung31
Kommunikationshilfen31a
Unterkunftskosten bei auswärtiger Behandlung32
Organ-, Gewebe- und Blutstammzellenspende33
Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie Körperersatzstücke34
  
Teil 3 
Aufwendungen in Pflegefällen 
  
Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit35
Pflegeberatung35a
Häusliche Pflege36
Teilstationäre Pflege37
Kurzzeitpflege38
Vollstationäre Pflege39
Durchführung aktivierender oder rehabilitativer Maßnahmen39a
Vergütungszuschläge für zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen39b
Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen40
Einrichtungen der Behindertenhilfe41
Leistungen zur Entlastung der Pflegenden sowie zur Förderung der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Personen42
Angebote zur Unterstützung im Alltag42a
  
Teil 4 
Aufwendungen für Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge 
  
Früherkennung und Vorsorge43
Impfungen44
  
Teil 5 
Aufwendungen für Sanatoriumsbehandlungen, Anschlussheilbehandlungen und Heilkuren 
  
Sanatoriumsbehandlung45
Anschlussheilbehandlung46
Heilkur47
Fahrtkosten aus Anlass von Sanatoriumsbehandlungen, Anschlussheilbehandlungen und Heilkuren48
Ambulante Nachsorgemaßnahmen48a
  
Teil 6 
Aufwendungen bei Schwangerschaft, Geburt und künstlicher Befruchtung 
  
Schwangerschaft und Geburt49
Künstliche Befruchtung50
  
Teil 7 
Aufwendungen bei Empfängnisregelung, Schwangerschaftsabbrüchen und Sterilisationen 
  
Empfängnisregelung51
Schwangerschaftsabbruch52
Sterilisation53
  
Teil 8 
Aufwendungen in Todesfällen 
  
Todesfälle54
  
Teil 9 
Aufwendungen im Ausland 
  
Behandlung im Ausland55
Sanatoriumsbehandlung, Anschlussheilbehandlung und Heilkur im Ausland56
  
Teil 10 
Leistungsumfang und Verfahren 
  
Bemessung der Beihilfen57
Abweichender Bemessungssatz58
Begrenzung der Beihilfen59
Kostendämpfungspauschale60
Ausnahmen von der Kostendämpfungspauschale61
Verfahren62
Auszahlung der Beihilfe, Direktabrechnung und Abschlagszahlungen63
Antragsfrist64
Verwaltungsvorschriften65
  
Teil 11 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Übergangsbestimmungen66
Inkrafttreten67
  
Anlagen 
  
Beihilfefähigkeit wissenschaftlich nicht allgemein anerkannter MethodenAnlage 1
Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen GrundversorgungAnlage 2
Beihilfefähigkeit und Angemessenheit von HeilbehandlungenAnlage 3
Beihilfefälligkeit und Angemessenheit der Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie KörperersatzstückeAnlage 4
Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für heilpraktische LeistungenAnlage 5
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen durch die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, Gendiagnostik und FrüherkennungAnlage 6
HeilkurorteverzeichnisAnlage 7
Beihilfefähige MedizinprodukteAnlage 8
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.