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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 31.05.2016, Az.: XI ZR 511/15
Verlust des Rechtsmittels der Revision nach dessen Rücknahme
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 31.05.2016
Referenz: JurionRS 2016, 17275
Aktenzeichen: XI ZR 511/15
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

OLG Hamburg - 16.10.2015 - AZ: 13 U 27/15

LG Hamburg - 06.02.2015 - AZ: 322 O 282/14

BGH, 31.05.2016 - XI ZR 511/15

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 31. Mai 2016 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ellenberger, die Richter Dr. Joeres, Dr. Grüneberg und Maihold sowie die Richterin Dr. Menges
beschlossen:

Tenor:

Die Beklagte wird, nachdem sie die Revision gegen das am 16. Oktober 2015 verkündete Urteil des 13. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.

Die Kosten der Revision werden ihr auferlegt (§§ 565 Satz 1, 516 Abs. 3 ZPO).

Streitwert: bis 45.000 €

Ellenberger

Joeres

Grüneberg

Maihold

Menges

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