Urt. v. 30.11.2011, Az.: IX ZA 98/11
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG Berlin - 21.04.2011 - AZ: 10 O 162/11
KG Berlin - 30.06.2011 - AZ: 24 W 48/11
KG Berlin - 12.08.2011 - AZ: 24 W 48/11
Rechtsgrundlage:
BGH, 30.11.2011 - IX ZA 98/11
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Raebel und Vill, die Richterin Lohmann und den Richter Dr. Pape
am 30. November 2011 beschlossen:
Tenor:
Die Gegenvorstellung des Antragstellers gegen den Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2011 wird zurückgewiesen.
Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.