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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 29.11.2011, Az.: AnwZ (Brfg) 25/11

Berichtigung eines Senatsbeschlusses wegen offensichtlicher Unrichtigkeit

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
29.11.2011
Aktenzeichen
AnwZ (Brfg) 25/11
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2011, 31847
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
AGH Brandenburg - 09.05.2011 - AZ: AGH I 12/09

Verfahrensgegenstand

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat durch die Vorsitzende Richterin Dr. Kessal-Wulf, die Richterinnen Roggenbuck und Lohmann sowie die Rechtsanwälte Dr. Frey und Dr. Braeuer am 29. November 2011 beschlossen:

Tenor:

Der Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2011 wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es unter Rn. 11 heißt:

"Gemäß § 112e BRAO, § 60 VwGO wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt ... Das Verschulden ihres Vertreters ... wird ihr gemäß § 173 VwGO, § 85 Abs. 2 ZPO zugerechnet."

Kessal-Wulf
Roggenbuck
Lohmann
Frey
Braeuer