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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 24.04.2013, Az.: XII ZB 81/11
Änderung des Leitsatzes in der Formulierung
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 24.04.2013
Referenz: JurionRS 2013, 35318
Aktenzeichen: XII ZB 81/11
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

AG Berlin-Schöneberg - 26.08.2010 - AZ: 80 F 175/10

KG Berlin - 11.01.2011 - AZ: 13 UF 199/10

BGH - 20.03.2013 - AZ: XII ZB 81/11

BGH, 24.04.2013 - XII ZB 81/11

Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. April 2013 durch den Vorsitzenden Richter Dose und die Richter Weber-Monecke, Schilling, Dr. Günter und Dr. Botur beschlossen:

Tenor:

Der Leitsatz des Senatsbeschlusses vom 20. März 2013 XII ZB 81/11 wird insoweit geändert, als die Formulierung "... Beschluss vom 6. Februar 2013 ..." durch "... Beschluss vom 20. März 2013 ..." ersetzt wird.

Dose

Weber-Monecke

Schilling

Günter

Botur

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