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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 21.07.2011, Az.: IV ZR 238/10
Berichtigung eines Urteils
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 21.07.2011
Referenz: JurionRS 2011, 22446
Aktenzeichen: IV ZR 238/10
ECLI: [keine Angabe]

Rechtsgrundlage:

§ 319 ZPO

BGH, 21.07.2011 - IV ZR 238/10

Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat
durch
die Vorsitzende Richterin Dr. Kessal-Wulf,
die Richterin Harsdorf-Gebhardt,
die Richter Dr. Karczewski, Lehmann und
die Richterin Dr. Brockmöller
am 21. Juli 2011
beschlossen:

Tenor:

Der Tenor des am 20. Juli 2011 verkündeten Urteils wird gemäß § 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass die Revision auf Kosten der

Klägerin

zurückgewiesen wird.

Dr. Kessal-Wulf
Harsdorf -Gebhardt
Dr. Karczewski
Lehmann
Dr. Brockmöller

Korrekturbeschluss zum Urteil:
BGH - 20.07.2011 - IV ZR 238/10

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