Beschl. v. 21.07.2011, Az.: IV ZR 238/10
Rechtsgrundlage:
BGH, 21.07.2011 - IV ZR 238/10
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat
durch
die Vorsitzende Richterin Dr. Kessal-Wulf,
die Richterin Harsdorf-Gebhardt,
die Richter Dr. Karczewski, Lehmann und
die Richterin Dr. Brockmöller
am 21. Juli 2011
beschlossen:
Tenor:
Der Tenor des am 20. Juli 2011 verkündeten Urteils wird gemäß § 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass die Revision auf Kosten der
Klägerin
zurückgewiesen wird.
Dr. Kessal-Wulf
Harsdorf -Gebhardt
Dr. Karczewski
Lehmann
Dr. Brockmöller
Korrekturbeschluss zum Urteil:
BGH - 20.07.2011 - IV ZR 238/10
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