Beschl. v. 17.04.2012, Az.: VIII ZR 113/11
Verfahrensgang:
vorgehend:
AG Wipperfürth - 12.01.2010 - AZ: 1 C 251/09
LG Köln - 16.03.2011 - AZ: 10 S 66/10
BGH, 17.04.2012 - VIII ZR 113/11
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. April 2012 durch den Vorsitzenden Richter Ball, den Richter Dr. Frellesen, die Richterin Dr. Hessel sowie die Richter Dr. Achilles und Dr. Schneider
beschlossen:
Tenor:
Das Urteil vom 14. März 2012 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit im Tenor dahin berichtigt, dass es statt:
"Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 9. Februar 2011 aufgehoben, ... ."
richtig heißt:
"Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16. März 2011 aufgehoben, ... ."
Ball
Dr. Frellesen
Dr. Hessel
Dr. Achilles
Dr. Schneider
Korrekturbeschluss zum Urteil:
BGH - 14.03.2012 - VIII ZR 113/11
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