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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 16.05.2012, Az.: 2 StR 493/11
Änderung eines Beschlusses wegen offensichtlichen Schreibversehens
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 16.05.2012
Referenz: JurionRS 2012, 16473
Aktenzeichen: 2 StR 493/11
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgegenstand:

Anstiftung zur besonders schweren Brandstiftung u. a.

BGH, 16.05.2012 - 2 StR 493/11

Tenor:

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. März 2012 wird angesichts eines offensichtlichen Schreibversehens wie folgt geändert:

In Zeile 3 der Gründe muss es statt "versuchten Mordes" lauten "versuchten Betruges".

Ernemann

Fischer

Appl

Schmitt

Krehl

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