Bundesgerichtshof
Beschl. v. 16.05.2012, Az.: 2 StR 493/11
Beschl. v. 16.05.2012, Az.: 2 StR 493/11
Änderung eines Beschlusses wegen offensichtlichen Schreibversehens
Verfahrensgegenstand:
Anstiftung zur besonders schweren Brandstiftung u. a.
BGH, 16.05.2012 - 2 StR 493/11
Tenor:
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. März 2012 wird angesichts eines offensichtlichen Schreibversehens wie folgt geändert:
In Zeile 3 der Gründe muss es statt "versuchten Mordes" lauten "versuchten Betruges".
Ernemann
Fischer
Appl
Schmitt
Krehl
Korrekturbeschluss zu
BGH - 14.03.2012 - AZ: 2 StR 493/11
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