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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 15.04.2010, Az.: IX ZR 16/09
Berichtigung eines Urteils
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 15.04.2010
Referenz: JurionRS 2010, 14849
Aktenzeichen: IX ZR 16/09
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Dresden - 18.06.2007 - AZ: 10 O 3786/06

OLG Dresden - 23.12.2008 - AZ: 13 U 1163/07

BGH - 17.12.2009 - AZ: IX ZR 16/09

BGH, 15.04.2010 - IX ZR 16/09

In dem Rechtsstreit
...
hat der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs
durch
den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter und
die Richter Prof. Dr. Kayser, Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Fischer und Grupp
am 15. April 2010
beschlossen:

Tenor:

Das Versäumnisurteil des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 2009 wird dahin berichtigt, dass auf Seite 3, 2. Zeile das Wort "sowohl" und auf Seite 3, 3. Zeile die Wörter "als auch der M. GmbH" entfallen.

Ganter
Kayser
Gehrlein
Fischer
Grupp

Korrekturbeschluss zum Urteil:
BGH - 17.12.2009 - AZ: IX ZR 16/09

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