BGH, 14.03.2012, 5 StR 61/12 - Sachlichrechtliche Bedenklichkeit der Nichterörterung der Voraussetzungen des § 21 StGB ungeachtet des fortgeschrittenen Alters eines bislang unbestraften Angeklagten
| Gericht: | BGH |
|---|---|
| Datum: | 14.03.2012 |
| Aktenzeichen: | 5 StR 61/12 |
| Entscheidungsform: | Beschluss |
| JURION Fundstelle: | JurionRS 2012, 13196 |
| Rechtsgrundlagen: | § 21 StGB § 349 Abs. 2 StPO |
| Verfahrensgang: | vorgehend: LG Berlin - 03.11.2011 |
| Verfahrensgegenstand: | Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen u.a. |
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Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. März 2012 beschlossen:
Tenor:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 3. November 2011 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
[Gründe]
Die Nichterörterung der Voraussetzungen des § 21 StGB ist sachlichrechtlich ungeachtet des fortgeschrittenen Alters des bislang unbestraften Angeklagten noch nicht durchgreifend bedenklich.
Basdorf
Raum
Brause
Schneider
Bellay
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