BGH, 14.03.2012, 5 StR 61/12 - Sachlichrechtliche Bedenklichkeit der Nichterörterung der Voraussetzungen des § 21 StGB ungeachtet des fortgeschrittenen Alters eines bislang unbestraften Angeklagten

Gericht:BGH
Datum:14.03.2012
Aktenzeichen: 5 StR 61/12
Entscheidungsform: Beschluss
JURION Fundstelle: JurionRS 2012, 13196
Rechtsgrundlagen: § 21 StGB
§ 349 Abs. 2 StPO
Verfahrensgang:vorgehend:
LG Berlin - 03.11.2011
Verfahrensgegenstand: 

Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen u.a.

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Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. März 2012 beschlossen:

Tenor:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 3. November 2011 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

[Gründe]

1

Die Nichterörterung der Voraussetzungen des § 21 StGB ist sachlichrechtlich ungeachtet des fortgeschrittenen Alters des bislang unbestraften Angeklagten noch nicht durchgreifend bedenklich.

Basdorf

Raum

Brause

Schneider

Bellay

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