Beschl. v. 14.05.2013, Az.: X B 183/12
Verfahrensgang:
vorgehend:
FG Münster - 26.07.2012 - AZ: 4 K 2071/09 E,U
nachgehend:
Rechtsgrundlage:
Fundstellen:
AO-StB 2013, 345
BB 2014, 49
BFH/NV 2013, 1223
KÖSDI 2013, 18476
NWB 2013, 2045
NWB direkt 2013, 675
PStR 2013, 193
BFH, 14.05.2013 - X B 183/12
Redaktioneller Leitsatz:
Die Rechtsfrage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen oder Einschränkungen der sog. "Zeitreihenvergleich" eine geeignete Methode zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen darstellt, bedarf der höchstrichterlichen Klärung.
Gründe
1. Die Revision wird nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen. Die Rechtsfrage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen oder Einschränkungen der sog. "Zeitreihenvergleich" eine geeignete Methode zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen darstellt, bedarf der höchstrichterlichen Klärung.
2. Im Übrigen ergeht der Beschluss gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 letzte Alternative FGO ohne Begründung.
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