Bundesfinanzhof
Urt. v. 09.02.2011, Az.: I R 55/10
Urt. v. 09.02.2011, Az.: I R 55/10
Gewerbesteuerliche Organschaft zwischen einem in Großbritannien ansässigen Organträger und einer inländischen Organgesellschaft über eine inländische Zwischenholding; Unmittelbare Beteiligung eines Unternehmens an einem anderen Unternehmen als Voraussetzung für die wirtschaftlichen Eingliederung eines beherrschten Unternehmens in ein anderes gewerblich herrschendes Unternehmen; Haltung einer Beteiligung i.R.e. Organkette über die Zwischenschaltung einer vermögensverwaltenden Holdinggesellschaft im Falle einer alleinigen Organträgerschaft des herrschenden Unternehmens
Verfahrensgang:
vorgehend:
FG Hessen- 18.05.2010 - AZ: 8 K 3137/06(EFG 2010, 2024)
FG Hessen - 18.05.2010 - AZ: 8 K 1160/10 (EFG 2010, 2026)
Rechtsgrundlagen:
§ 2 Abs. 1 GewStG 1999
§ 2 Abs. 2 S. 2 GewStG 1999
§ 8 Nr. 1 GewStG 1999
§ 14 Nr. 1, 2, 3 KStG 1999
Fundstellen:
BFHE 232, 476 - 485
BStBl II 2012, 106-110 (Volltext mit amtl. LS)
NWB 2011, 1304
NWB direkt 2011, 394
BFH, 09.02.2011 - I R 55/10
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