Urt. v. 22.01.2013, Az.: 6 AZR 658/11
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Berlin-Brandenburg - 09.06.2011 - AZ: 25 Sa 315/11
ArbG Berlin - 17.11.2010 - AZ: 60 Ca 9482/10
Rechtsgrundlage:
Anl. 6 Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei den Nahverkehrsbetrieben im Land Berlin (TV-N Berlin) v. 31.08.2005 i.d.F. v. 09. 05.2006
BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 658/11
In Sachen
Beklagte, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin,
pp.
Kläger, Berufungsbeklagter und Revisionsbeklagter,
hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22. Januar 2013 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Fischermeier, die Richterinnen am Bundesarbeitsgericht Gallner und Spelge sowie den ehrenamtlichen Richter Dr. Wollensak und die ehrenamtliche Richterin Döpfert für Recht erkannt:
Tenor:
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Juni 2011 - 25 Sa 315/11 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Entscheidungsgründe
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
Fischermeier
Gallner
Spelge
Wollensak
Döpfert
Hinweise des Senats:
Parallelentscheidung zu führender Sache - 6 AZR 480/11 -
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