Urt. v. 21.04.2010, Az.: 7 AZR 987/08
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Berlin-Brandenburg - 26.09.2008 - AZ: 8 Sa 1115/08
ArbG Berlin - 28.03.2008 - AZ: 58 Ca 942/08
Rechtsgrundlage:
BAG, 21.04.2010 - 7 AZR 987/08
In Sachen
Kläger, Berufungsbeklagter und Revisionskläger,
pp.
Beklagte, Berufungsklägerin und Revisionsbeklagte,
hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der Beratung vom 21. April 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Linsenmaier, den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Kiel und die Richterin am Bundesarbeitsgericht Schmidt für Recht erkannt:
Tenor:
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. September 2008 - 8 Sa 1115/08 - aufgehoben.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 28. März 2008 - 58 Ca 942/08 - wird zurückgewiesen.
3. Die Beklagte hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Entscheidungsgründe
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO). Die Beklagte hat den Klageanspruch anerkannt.
Linsenmaier
Kiel
Schmidt
Hinweise des Senats:
parallel zu BAG 21. April 2010 - 7 AZR 938/08 -
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