Aufhebung eines Verwaltungsaktes
Normen
Information
Ein Verwaltungsakt wird aufgehoben durch
Die Aufhebung ist an bestimmte Bedingungen gebunden, z. B. Vertrauensschutz bei rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakten.
Siehe auch
Bestandskraft eines Verwaltungsaktes
Rücknahme eines Verwaltungsaktes
Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes