Art. 93 BayPVG
Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Alternative 2 gilt entsprechend, soweit im Rahmen des Art. 70 Abs. 4 Satz 1 LlbG eine Zulassung zum Aufstieg nach dem bis einschließlich 31. Dezember 2010 geltenden Recht erfolgt.
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Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Alternative 2 gilt entsprechend, soweit im Rahmen des Art. 70 Abs. 4 Satz 1 LlbG eine Zulassung zum Aufstieg nach dem bis einschließlich 31. Dezember 2010 geltenden Recht erfolgt.