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Art. 71 EGStGB
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
Bundesrecht

Fünfter Abschnitt – Anpassung weiterer Bundesgesetze → Zweiter Titel – Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet der Verwaltung

Titel: Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: EGStGB
Gliederungs-Nr.: 450-16
Normtyp: Gesetz

Art. 71 EGStGB – Benzinbleigesetz

Das Benzinbleigesetz vom 5. August 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 1234) wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 6 wird aufgehoben.

  2. 2.

    In § 7 Abs. 3 Satz 2 wird die Verweisung "§ 19" durch die Verweisung "§ 23" ersetzt.