Art. 56 ScheckG - Fristenberechnung
Bibliographie
- Titel
- Scheckgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- ScheckG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 4132-1
Bei der Berechnung der in diesem Gesetz vorgesehenen Fristen wird der Tag, an dem sie zu laufen beginnen, nicht mitgezählt.