Art. 43 EGBGB, Rechte an einer Sache
(1) Rechte an einer Sache unterliegen dem Recht des Staates, in dem sich die Sache befindet.
(2) Gelangt eine Sache, an der Rechte begründet sind, in einen anderen Staat, so können diese Rechte nicht im Widerspruch zu der Rechtsordnung dieses Staates ausgeübt werden.
(3) Ist ein Recht an einer Sache, die in das Inland gelangt, nicht schon vorher erworben worden, so sind für einen solchen Erwerb im Inland Vorgänge in einem anderen Staat wie inländische zu berücksichtigen.
Zu Artikel 43: Eingefügt durch G vom 21. 5. 1999 (BGBl I S. 1026).
Zitierungen dieses Dokuments
- BAG, 26.05.2011, 8 AZR 37/10 - Verlagerung des Betriebs oder eines Betriebsteils an einen anderen Standort als Betriebsübergang - Bewältigungsmöglichkeit der Wegstrecke zur neuen Betriebsstätte in…
- BAG, 26.05.2011, 8 AZR 792/09 - Darlegungs- und Beweislast bei Kündigung wegen Betriebsübergangs oder wegen Betriebsstilllegung - Neuer Betriebssitz im Ausland
- BGH, 10.06.2009, VIII ZR 108/07 - Besitzverschaffung an einem Kaufgegenstand bei einem grenzüberschreitenden Versendungskauf in das Ausland - Eigentumsübergang bei fehlender Vollendung des…
- BGH, 22.02.2010, II ZR 287/07 - Anspruch auf 14 Zylinder mit angereichertem Uran 235 aus einem vertraglichen Pfandrecht i.R.e. eines Sachdarlehensvertrags - Vereinbarkeit länderübergreifender…
- BGH, 08.12.2011, IX ZR 33/11 - Verweisung eines Anfechtungsgläubigers auf eine Aufrechnung gegen ernsthaft zweifelhafte oder aus geringen, monatlichen Teilbeträgen bestehende Ansprüche des Schuldners
- BGH, 22.02.2010, II ZR 286/07 - Vollständiger Besitzverlust des Veräußerers als Voraussetzung für die Übergabe nach § 929 S. 1 BGB durch Aufgabe des mittelbaren Besitzes - Gesonderte…
- BGH, 27.04.2010, IX ZR 108/09 - Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts bezüglich einer Feststellungsklage bei Beklagtenwohnsitz in der Schweiz - Anwendbarkeit des Art. 5 Nr. 1…
- Art. 45 EGBGB, Transportmittel
- Art. 46 EGBGB, Wesentlich engere Verbindung
- BGH, 20.07.2012, V ZR 135/11 - Bedeutung des deutschen Rechts als lex rei sitae bei Streit über das Vorliegen eines Eigentumsübergangs bei Abschluss einen Vertrages nach ausländischem Recht über eine…
